Die Staatsanwaltschaft Bonn geht davon aus, dass der Angeklagte unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik steht im Raum.
Gefahr für die AllgemeinheitLandgericht Bonn verhandelt Angriff auf verschleierte Frau in Eitorf

Eine Frau trägt Burka. Symbolfoto.
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Mal waren es Fußtritte, mal Beleidigungen, dann Messerangriffe: Wiederholt fiel ein heute 31 Jahre alter Mann in Bonn und Eitorf durch Übergriffe auf, bei denen mehrere Menschen verletzt wurden. Die Staatsanwaltschaft Bonn geht davon aus, dass der Syrer unter einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet und deswegen für die Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Sie hat wegen der Krankheit und weil er für die Allgemeinheit eine Gefahr darstellen könnte, seine Unterbringung in eine psychiatrische Klinik beantragt. Darüber verhandelt die 16. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts.
Über den Beschuldigten, der vor Gericht noch nicht ausgesagt hat, ist bisher nur bekannt, dass er 2020 aus seiner Heimat Syrien nach Deutschland kam, zunächst in Buchholz (Westerwald) gemeldet war und später nach Eitorf gezogen ist.
Dem Angeklagten werden auch Tritte gegen einen Polizisten und Angriffe mit einem Messer zur Last gelegt
Der erste Übergriff datiert vom 30. Oktober 2024; damals trat er in Bonn einen Polizisten gegen Fuß und Ellenbogen und in den Magen. Monate später, am 30. März 2025, beleidigte er laut Staatsanwaltschaft in Eitorf eine verschleierte Frau; als ihr Familienangehörige zur Hilfe kamen, soll er ein Küchenmesser gezogen und zwei Verwandte der Muslima durch Stiche an den Armen verletzt haben. Am 25. Mai 2025 soll er in einem Imbiss in der Maximilianstraße in Bonn mit weiteren Gästen in Streit geraten sein und dabei einen Mann mit einem Buttermesser am Arm getroffen haben.
Wieder in Eitorf randalierte er laut Akte am 6. September 2025 in der Notaufnahme des Krankenhauses, wo er eine Mitarbeiterin beleidigt und bedroht haben soll.
Zu einem gravierenden Vorfall kam es schließlich am 14. Februar dieses Jahres an einer Moschee in Eitorf, in der er bereits Hausverbot hatte. Als man ihm dort den Zutritt verwehrte, habe der Beschuldigte mit einem Messer gedroht. Zwei Moscheebesucher, die ihn beruhigen wollten, soll er mit der Waffe in der Hand beleidigt haben. Dennoch gelang es den Männern, ihn bis zum Eintreffen der Polizei zu fixieren. Seit diesem Tag ist der Syrer auf gerichtliche Anordnung vorläufig in der LVR-Klinik Essen untergebracht. Gegenüber der Polizei soll er in einer ersten Vernehmung abgestritten haben, jemanden beleidigt oder mit einem Messer bedroht zu haben.
Die Kammer will nun Zeugen und einen Sachverständigen hören, um über eine möglicherweise dauerhafte Unterbringung zu entscheiden. Das Sicherungsverfahren ist bis Mitte Oktober terminiert.
