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Neubeschluss nötigKommunalaufsicht erklärt Ratsbeschluss zu Krewel-Gelände in Eitorf für ungültig

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Ein Beschluss des Rates zum leerstehenden Krewel-Areal ist ungültig. Das stellte die Kommunalaufsicht fest.

Ein Beschluss des Rates zum leerstehenden Krewel-Areal ist ungültig. Das stellte die Kommunalaufsicht fest. (Archivbild)

Weil Beschlussvorlagen ungekennzeichnet geändert worden waren, befand die Kommunalaufsicht sie für ungültig.

Die Kommunalaufsicht des Kreises hat die aufsichtsrechtliche Prüfung von Vorgängen in der Sitzung des Gemeinderates von Ende April abgeschlossen und festgestellt, dass die Vorlagen für die Sitzung nicht korrekt erstellt wurden.

Dort ging es um einen gemeinsamen Antrag von CDU, FDP und Grünen zum lang diskutierten Ankauf des Krewel-Areals. Die Fraktionen forderten darin, dieses Thema im Rat nicht weiter zu behandeln. Die Kommunalaufsicht stellte jetzt fest, dass die Beschlussvorlage für den Rat dazu irreführend war und ohne Kennzeichnung geändert wurde.

Beschlussvorlage für Stadtrat über Krewel-Gelände war irreführend

„Damit wurde das Fehlverhalten von Bürgermeister Rainer Viehof sehr eindeutig und klar festgestellt“, kommentieren Laura Faßbender (Fraktionsvorsitzende) und Sascha Grendel (Stellvertreter) von der Eitorfer CDU, die die Kommunalaufsicht eingeschaltet hatten, in einer gemeinsamen Mitteilung. Wie Yvonne Noll von der Kommunalaufsicht in ihrem Schreiben an die CDU bestätigte, entsprachen die Beschlussvorschläge der Ratsvorlage nicht vollumfänglich den Empfehlungen des Hauptausschusses vom 13. April.

Die vom Bürgermeister vorgenommenen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen seien nicht gekennzeichnet worden. Der Bürgermeister sei verpflichtet, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Noll: „Diese Pflicht umfasst unter anderem die Übermittlung der unveränderten Empfehlungen der vorberatenden Ausschüsse. Eventuell hiervon abweichende Vorschläge und Anmerkungen können vom Bürgermeister dem Rat separat vorgelegt und auch zur Abstimmung gestellt, dürfen aber ungekennzeichnet nicht in den Beschlusstext einer Ausschussempfehlung eingefügt werden.“

Einstellungen in Programmen können nicht rechtfertigen, dass unzutreffende Vorlagen in den Ratsinformationssystemen veröffentlicht werden.
Yvonne Noll, Kommunalaufsicht

Im Ergebnis seien die auf Grundlage der veränderten und damit irreführenden Vorlage und der unzutreffend wiedergegebenen Empfehlungen des Hauptausschusses gefassten Beschlüsse als unwirksam anzusehen. Die Angelegenheit sei dem Rat daher erneut zur Beschlussfassung vorzulegen. Die betroffenen Beschlüsse vom 27. April müssten gleichzeitig aufgehoben werden.

Noll hat die Gemeindeverwaltung außerdem um Klärung gebeten, wieso sie auf die Einschränkungen oder Vorgaben des Programms Session im Ratsinformationssystem verwiesen hatte, in dem die Vorlagen ebenfalls nicht korrekt wiedergegeben worden waren. Noll: „Einstellungen in Programmen können nicht rechtfertigen, dass unzutreffende Vorlagen in den Ratsinformationssystemen veröffentlicht werden.“

Bürgermeister nimmt Stellung zur geänderten Beschlussvorlage

Viehof hatte nach der Hauptausschusssitzung – so die CDU – dessen Beschluss noch ergänzt und auch geändert, ohne darauf in der folgenden Ratssitzung aufmerksam zu machen. So war die Vorlage zum Beispiel ergänzt worden um den Satz „Die Veränderungssperre bleibt erhalten“.

Bürgermeister Rainer Viehof, der sich zurzeit im Urlaub befindet, betonte zur Stellungnahme der Kommunalaufsicht, diese sei nachvollziehbar. Die Gemeindeverwaltung habe aber lediglich die Wirklichkeit abgebildet. Die Vorlage für den Gemeinderat sei unter großem Zeitdruck entstanden und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden, die andere Formulierung keineswegs mit Absicht erfolgt.

Ein neuer Beschluss des Rates könne gern erfolgen. Er wundere sich allerdings, dass die Änderung den 40 Mitgliedern des Gemeinderates in den sieben bis zehn Tagen bis zur Sitzung nicht aufgefallen sei, fügte Viehof hinzu: „Die haben offenbar die Vorlagen nicht genau gelesen!“ Wenn künftig eine solche Änderung erfolge, werde die Gemeindeverwaltung diese als alternativen Text in der Vorlage kenntlich machen.