Im laufenden Jahr soll den Vereinen die Sportstättennutzungsgebühr erlassen werden. Die CDU-Fraktion wollte sie gänzlich abschaffen.
Sportstätten nicht nutzbarEitorfer Vereine müssen in diesem Jahr keine Gebühren zahlen

Die Siegparkhalle in Eitorf ist immer noch nicht für Vereine nutzbar. Archivfoto.
Copyright: Quentin Bröhl
Der Rat der Gemeinde Eitorf soll die Sportstättennutzungsgebühr für das Jahr 2025 aussetzen. Auch die zusätzliche Gebühr von 70 Euro für jede am Spielbetrieb teilnehmende Mannschaft soll für das laufende Jahr abgeschafft werden.
Das empfahl der Hauptausschuss nach einer Kampfabstimmung gegen die Stimmen der CDU-Fraktion. Die Christdemokraten hatten schon in ihrer Haushaltsrede beantragt, diese Gebühren ganz abzuschaffen, konnten sich aber gegen die Mehrheit der anderen Fraktionen nicht durchsetzen. Für die Aussetzung der Gebühren auch in 2025 - seit 2019 wird dies so gehandhabt - gab es zudem auch einen Bürgerantrag. Begründet wird dieser Antrag damit, dass es keine Verbesserung bei den Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätten und keine wesentliche Änderung der Rechtslage gegenüber den Vorjahren gibt.
Siegparkhalle und Gymnastikhalle in Eitorf bleiben geschlossen
Die Siegparkhalle ist weiterhin auf unabsehbare Zeit geschlossen, die Gymnastikhalle in Irlenborn seit April 2022 nicht mehr nutzbar und das Hermann-Weber-Bad befindet sich noch immer im Probebetrieb. Dadurch ist ein normaler Sportbetrieb für die Vereine faktisch nicht möglich. Insbesondere die Siegparkhalle steht den Vereinen wegen des Brandes weiterhin nicht zur Verfügung. Durch die Schließung können zum Beispiel die Fußballvereine keine Hallenturniere veranstalten, die für sie eine wichtige Einnahmequelle darstellen. Die Sporthalle Irlenborn wird seit April 2022 als Asylbewerberunterkunft genutzt und steht den Vereinen ebenfalls nicht zur Verfügung.
Da die gravierenden Störungen seit 2018 bestehen und die Einschränkungen auch im Jahr 2025 vorerst fortbestehen, empfahl die Verwaltung, auf die vollständige Abrechnung der Sportstättennutzungsgebühr für das Jahr 2025 zu verzichten.
Für das Abrechnungsjahr 2026 schlägt die Verwaltung vor, die Sportstättenbenutzungsgebühr zumindest teilweise wieder abzurechnen. Dann soll sich nämlich der Personalsituation im Hermann Weber Bad verbessern und die Turnhalle in Irlenborn wieder für den Vereinssport geöffnet werden. Die Haushaltsplanung für 2025 sieht ein Defizit von etwa 4,1 Millionen Euro vor, was die Gemeinde in den kommenden Jahren weiterhin vor große Herausforderungen stellen wird.
Auch wenn durch die guten Ergebnisse der Vorjahre im Jahr 2024 das Defizit noch ausgleichbar ist, sind die Prognosen für 2025 und die Folgejahre von erheblichem Druck auf den Etat geprägt, betont die Kämmerei. Die Haushaltslage bleibe also weiterhin angespannt und zeige keine kurzfristige Verbesserung. Daher scheine es aus finanzieller Sicht notwendig, die Sportstättennutzungsgebühr grundsätzlich beizubehalten.