Der Bonner Unternehmer Eberhard Penz weist Vorwürfe zurück, er habe mit Parteispenden Einfluss auf ein Grundstücksgeschäft am Flugplatz Hangelar genommen.
Flugplatz-AffäreBonner Unternehmer weist Vorwurf gezielter Parteispenden zurück

Der Verkauf eines Grundstücks am Flugplatz Hangelar, auf dem auch die Flugzeugwerft steht, ist jetzt auch Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.
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In der Affäre um einen Grundstückskauf am Flugplatz Sankt Augustin-Hangelar hat sich jetzt auch der Bonner Unternehmer Eberhard Penz mit einer persönlichen Erklärung zu Wort gemeldet. In der Flugplatz-Affäre stehen Vorwürfe im Raum, Rhein-Sieg-Landrat Sebastian Schuster und der Bonner Oberbürgermeister Guido Deús (beide CDU) hätten im Zusammenhang mit dem anstehenden Verkauf eines rund 3000 Quadratmeter großen Areals an der Richthofenstraße am Flugplatz Hangelar Einfluss zugunsten von Penz genommen.
Der Unternehmer, der Mitinhaber der Univers-Reisen GmbH ist, hatte der CDU in den vergangenen Jahren mehrfach großzügige Spenden in Höhe von jeweils rund 30.000 Euro überwiesen. Diese sind in den Rechenschaftsberichten der CDU aus den Jahren 2020 und 2025 vermerkt. In seiner Stellungnahme weist Penz Vorwürfe zurück, dass seine Zuwendungen an die Christdemokraten etwas mit seinem Interesse am Kauf des besagten Flugplatz-Grundstückes zu tun haben, auf dem sich unter anderem die Flugzeugwerft befindet. „Es hat zu keiner Zeit eine im Zusammenhang mit meiner Person stehende und erst recht nicht eine von mir geforderte politische Einflussnahme gegeben, und es besteht kein Zusammenhang zwischen Parteispenden und unternehmerischen Entscheidungen oder möglichen Grundstücksgeschäften“, schreibt Penz.
Penz: Möchte Arbeitsplätze in Hangelar langfristig sichern
Das Flugplatzgrundstück gehört bislang einem Ehepaar, das sich von der Immobilie trennen möchte. Die Flugplatzgesellschaft Hangelar (FGH) – an ihr halten die Stadt Bonn über die Stadtwerke Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, die Stadt Sankt Augustin und die Fliegergemeinschaft Hangelar Anteile – hat ein Ankaufsrecht für das Grundstück. Umstritten ist, ob die FGH das Ankaufsrecht wahrnehmen soll. Vertreter der Gesellschafter-Versammlung der FGH sollen vor der Abstimmung teilweise dazu aufgefordert worden sein, gegen die Ausübung des Ankaufsrechts zu stimmen. Kritiker sehen Hinweise, dass unter anderem der Landrat in diesem Sinne eingegriffen haben soll – zugunsten von Penz.
Penz schildert in seiner Stellungnahme, dass er als Eigentümer der Nachbargebäude der Werft Interesse an dem Kauf des Areals hat. „Vor diesem Hintergrund besteht seit vielen Jahren ein persönliches und nachbarschaftliches Verhältnis zur dort ansässigen Flugzeugwerft und ihren Mitarbeitern“, schreibt er. Als die bisherigen Eigentümer Verkaufspläne äußerten, habe er sich gefragt, „ob ich mir einen Erwerb der Liegenschaft vorstellen könne“. Da er viele Mitarbeiter der Werft seit Jahren persönlich kenne und der Flugplatz für die Region eine wichtige Rolle spiele, sei sein Interesse in erster Linie „eine Herzensangelegenheit“ gewesen.
„Ziel war es, die Werft mit ihren Arbeitsplätzen langfristig am Standort zu sichern und damit zur Stabilität dieses traditionsreichen Luftfahrtstandortes beizutragen“, so Penz. Letztlich sei das Grundstücksgeschäft mit ihm nicht zustande gekommen, weil der Flugplatzbetreiber FGH von seinem Ankaufsrecht Gebrauch gemacht habe. „Solche Entscheidungen gehören zu den üblichen Abläufen bei Grundstücks- und Unternehmensfragen“, schreibt der Unternehmer.
Ob im Verfahren des Grundstückskaufs tatsächlich alles im üblichen Rahmen verlief, prüft jetzt auch die Staatsanwaltschaft Bonn. Sie hat Ende vergangener Woche ihre Ermittlungen aufgenommen. Eingeschaltet hat sich zwischenzeitlich auch die Bezirksregierung Köln, bei der eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rhein-Sieg-Landrat eingegangen ist. Lückenlose Aufklärung der Umstände des Grundstücksgeschäfts fordern auch SPD und Grüne im Kreistag.

