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Prozess in BonnDealer aus Hennef gibt Drogenhandel vor Gericht zu – und noch mehr

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Symbolbild_Amtsgericht

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Hennef/Bonn – An Einsicht schien es dem Angeklagten nicht zu mangeln: Im Verlauf des nur eintägigen Prozesses vor dem Bonner Landgericht hatte ein 36-jähriger Hennefer Rauschgifthändler nicht nur die beiden ihm vorgeworfenen Taten unumwunden gestanden, sondern gegenüber der Vorsitzenden Richterin der 2. Großen Strafkammer auch eingeräumt, dass er weitere illegale Geschäfte gemacht habe.

Drogentherapie angeordnet

Nun ist der vielfach und einschlägig vorbestrafte Dealer zu einer dreijährigen Haftstrafe wegen unerlaubten Drogenhandels in zwei Fällen sowie unerlaubten Waffenbesitzes verurteilt worden. Zumindest einen Teil der nun ausgesprochenen Strafe hatte der Mann sich sogar gewünscht: Außer der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht nämlich auch eine Drogentherapie an.

Dank der Kooperation des Angeklagten konnte das Verfahren denkbar schlank gehalten werden: Noch am ersten Verhandlungstag wurde die Beweisaufnahme geschlossen, und die Plädoyers wurden gehalten. Mit dreieinhalb Jahren Gesamtfreiheitsstrafe blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte schlicht um ein „mildes Urteil“ gebeten. Die Therapie hielt auch sie für angeraten, da sich der 36-Jährige eine solche Maßnahme explizit gewünscht hatte, um endlich aus dem Teufelskreis des Drogenmissbrauchs herauszukommen.

Geladene Pistole im Rucksack

Die jetzt verhandelten Taten ereigneten sich am frühen Abend des 21. Juni vergangenen Jahres am Hennefer Adenauerplatz und am 11. Oktober desselben Jahres an der Frankfurter Straße. Im ersten Fall versuchte der Angeklagte gerade, das Schloss eines E-Bikes zu knacken. In seinem Rucksack fanden die Beamten 5,5 Gramm Kokain, 14,8 Gramm Amphetamin, 12,7 Gramm Marihuana sowie eine mit fünf Patronen geladene Schreckschusspistole. Die Waffe habe ihm ein Kunde als Pfand gegeben, er habe sie aber nie eingesetzt, hatte der Mann ausgesagt.

Beim zweiten Zugriff stellten die Beamten außer einer Feinwaage, Verpackungsmaterial, zwei Handys und 205 Euro in bar auch 35,9 Gramm Marihuana, 10,4 Gramm Amphetamin, zehn Ecstasy-Tabletten und 5,15 Gramm Haschisch sicher.

Da der Angeklagte unter laufender Bewährung stand, muss er zusätzlich eine vom Amtsgericht am 6. September 2021 verhängte Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten zusätzlich absitzen.