Mit Kind vor GerichtDreifache Mutter aus Hennef betrügt ihren Arbeitgeber um 12.000 Euro

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Eingangsbereich des Amtsgerichts Siegburg

Das Amtsgericht in Siegburg

Mit ihrem Kind auf dem Arm saß eine Henneferin auf der Anklagebank. Die Steuerfachgehilfin ist eine notorische Betrügerin. 

Mit ihrem Kind auf dem Arm saß eine Henneferin auf der Anklagebank. Die Steuerfachgehilfin ist eine notorische Betrügerin. Sieben Vorstrafen hat die 31-Jährige seit 2016 gesammelt, alle wegen Betrugs, Urkunden- und Datenfälschug. Zuletzt kassierte sie 2021 eine Bewährungsstrafe. Das hielt die gelernte Steuerfachgehilfin nicht von weiteren Taten ab. 21 Fälle gewerbsmäßigen Betrugs wurden vor dem Siegburger Schöffengericht verhandelt.

Geschädigt wurde unter anderem ihr früherer Arbeitgeber. Die Henneferin manipulierte Rechnungen und überwies innerhalb von nur zwei Monaten rund 12.000 Euro auf ihr eigenes Konto. Mit dem Geld wollte sie nach eigenen Angaben eine Zwangsräumung wegen Mietschulden abwenden. Die fünfköpfige Familie, der Ehemann ist Handwerker, bewohnt ein Haus, Monatsmiete 1720 Euro. 

Über das Konto der Henneferin flossen Gelder aus dunklen Kanälen

Opfer wurden auch die Ehefrau ihres Vaters und ein früherer Kollege. Auf deren Namen bestellte sie Ware im Wert von mehr als 7000 Euro, ohne diese zu bezahlen. Kleidung, Küchengeräte, aber auch teure Smartphones, die sie weiterverkaufte. In einem Fall bot sie einen Thermomix für 1000 Euro über eine Internet-Kleinanzeige an, strich das Geld ein, aber verschickte die Ware nicht.

Die Summe habe der Geschädigte zurück erhalten, berichtete ihr Verteidiger. Gegenüber ihrem früheren Arbeitgeber, einer Hotelkette, habe seine Mandantin ein notarielles Schuldanerkenntnis geleistet, die veruntreute Summe zahle sie nebst Zinsen in 150-Euro-Raten ab. „Das wird Sie 25 Jahre begleiten“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. 

Neun Fälle aus der Anklage stellte das Gericht ein: Über das Konto der Henneferin waren Gelder aus dunklen Kanälen geflossen; sie habe als Finanzagentin sechs Wochen für eine Firma gearbeitet und sei selbst Opfer eines Betrugs geworden, empörte sich die 31-Jährige. Nachdem sie kein Gehalt bekam, erstattete sie Anzeige bei der Polizei. Den Job habe sie über ein Internetportal gefunden.

Das Schöffengericht schickte die dreifache Mutter nicht ins Gefängnis. Dort stehe sie nach diesem Urteil aber mit einem Bein, so Wilbrand. Für die Straftaten, die sie vor ihrer letzten Verurteilung beging, erhielt sie eine Gesamtstrafe von zwei Jahren. Für die Betrügereien, die sie unter laufender Bewährung verübte, verhängte das Gericht ein Jahr und zehn  Monate. Beide Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Wird sie straffällig, muss sie diese absitzen.

Die Angeklagte, die derzeit im Homeoffice mit Büro- und Callcentertätigkeiten etwa 1100 Euro verdient, will durch mehr Arbeit die finanzielle Klemme bewältigen. Das jüngste Kind, kündigte sie an, komme in Kürze in den Kindergarten.

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