Illegale Erstwohnsitze, SchwarzbautenFerienhäuschen in Hennef stehen vor dem Abriss

Lesezeit 2 Minuten
20220907-kh-buelgenauel

Ein Teil der Gebäude hinter dem Siegdamm wirkt verlassen. 

Hennef – Vor sechs Jahren machte die Sache bereits Schlagzeilen: „Bewohner im Unterdorf in Sorge“ war der Bericht dieser Zeitung überschrieben, in dem es um die Wochenendhaussiedlung in Bülgenauel ging. Eigentümer der Häuser befürchteten eine „eiskalte Enteignung“ und drastische Wertverluste, weil die Stadt das Gebiet unmittelbar hinter dem Siegdamm im Flächennutzungsplan für die Landwirtschaft ausweisen wollte.

Nachdem die Bezirksregierung Köln die Überschwemmungsgebiete neu gefasst hatte, war die in 40 Jahren gewachsene Siedlung an der Schotterstraße Im Siegfeld in den Blick der Behörden geraten. Etliche unerlaubte Erstwohnsitze und auch Schwarzbauten wurden entdeckt.

Siedlung in Bülgenauel: Anwohner forderten dauerhaftes Wohnrecht

Damals gründeten die Betroffenen eine Interessengemeinschaft, übergaben dem Bürgermeister eine Liste mit 499 Unterschriften und stießen eine Online-Petition an, die 544 Unterstützer fand. Ein dauerhaftes Wohnrecht für alle Einwohner des Unterdorfes und alle künftigen Nutzer, Mieter und Erben der Häuser wurde gefordert.

Die Stadt begründete ihr bauordnungsrechtliches Vorgehen mit dem Hochwasserschutz und der Gefahrenabwehr. Bei den Betroffenen stößt dies auf Unverständnis. Noch nie habe die Sieg den Damm überspült, argumentieren sie.

Erledigt hat sich das Thema auch nach sechs Jahren nicht. Es beschäftigt die Juristen. Einige der Wochenendhäuser sind mittlerweile verwaist, die meisten werden aber augenscheinlich weiter genutzt.

Für alle leerstehenden Wohnhäuser wurden Abbruchverfügungen erlassen

Auf Anfrage der CDU-Fraktion schilderte die Stadtverwaltung dem Dorfausschuss jüngst den Sachstand. Demnach sind Verfahren zu allen illegalen baulichen Anlagen und Nutzungen eingeleitet. In zirka 20 Wochenendhäusern seien die Hauptwohnsitze abgemeldet und überwiegend tatsächlich aufgegeben worden.

„Für alle leerstehenden Wochenendhäuser, auch für die teilweise unbewohnbaren oder baufälligen, wurden Abbruchverfügungen erlassen“, heißt es in dem Rathaus-Papier weiter. Der Abbruch habe bereits begonnen. In den Fällen, in denen ehemals genehmigte Wochenendhäuser als Dauerwohnsitz genutzt wurden oder noch werden, gelte die Baugenehmigung nicht mehr.

Häuschen in Bülgenauel: Einige Bewohner klagten gegen den drohenden Abriss

„Eine erneute Genehmigung für solche Häuser als Wochenendhäuser scheidet aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet aus“, dies habe das Verwaltungsgericht Köln im Klageverfahren einer Bewohnerin so bestätigt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Damit ist nach Auffassung der Stadtverwaltung im Falle der Dauerwohnnutzung jeglicher Bestandsschutz für die Bauten untergegangen und weder „eine Rückführung der Dauerwohnnutzung in Nutzung zu Wochenendzwecken“ noch eine andere Nutzung der Häuser zulässig. „Dies gilt nicht für die Häuser außerhalb des Überschwemmungsgebiets.“

Laut Stadt wurden bisher acht Abbruchverfügungen erlassen, dagegen seien Klagen eingereicht worden. Die ersten Verfahren seien seit 2019 bei Gericht anhängig. Da die Urteile wegweisend seien für das weitere Vorgehen sei, erlasse man weitere Abbruchverfügungen derzeit nur für verlassene Häuser oder für solche, bei denen „besondere Gefahren“ vorlägen.

KStA abonnieren