Hilfe für freie KulturszeneKreisausschuss beschließt einstimmig Unterstützung

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Für die vom Land Nordrhein-Westfalen zugesagten 25 000 Euro wird es eine koordinierte Verteilung durch die Kreisverwaltung geben. (Archivbild)

Für die vom Land Nordrhein-Westfalen zugesagten 25 000 Euro wird es eine koordinierte Verteilung durch die Kreisverwaltung geben. (Archivbild)

Rhein-Sieg-Kreis – Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie nahmen einen breiten Raum ein in den Beratungen des Kreisausschusses. Um Unterstützung für die Brauchtum und Vereine warben sowohl die SPD als auch CDU und Grüne mit zwei Anträgen.

„Eine ganz wichtige Rolle“ schrieb Denis Waldästl (SPD) den Vereinen zu, „fraktionsübergreifend“ sei wohl diese Bewertung. 100 000 Euro wollten die Sozialdemokraten daher bereitstellen, um ausgefallene Veranstaltungen und entgangene Einnahmen zu kompensieren. Die beiden Anträge ließen sich doch kombinieren, hoffte Fraktionskollege Dietmar Tendler: „Wir sollten keine parteipolitische Sache daraus machen.“

Warnung vor Bürokratie

Als „plakative Forderung“ geißelte Michael Solf (CDU) dennoch den Antrag der Sozialdemokraten. Sie gingen nicht auf bestehende Angebote von Bund und Land ein; erst später könne der Kreis erkennen, wo es noch Bedarf gebe.

Bislang habe überhaupt noch kein Verein sich gemeldet. Vor einer überbordenden Bürokratie für die Verwaltung warnte Torsten Bieber, der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Das wird ja kein DIN A4-Blatt, das ich einreiche.“

Koordinierte Verteilung von 25.000 Euro

Am Ende der Debatte stand dennoch ein einstimmiger Beschluss: Für die vom Land Nordrhein-Westfalen zugesagten 25 000 Euro wird es eine koordinierte Verteilung durch die Kreisverwaltung geben; sollte dann noch Bedarf bestehen, ist der Betrag nicht auf diese Summe begrenzt.

Einstimmig war das Votum auch in dem Wunsch, die freie Kulturszene zu unterstützen: Grüne und CDU hatten auf deren Beeinträchtigung durch Absagen und auf lange Sicht nur eingeschränkte Möglichkeiten hingewiesen.

Laufende Prüfung von Unterstützungsangeboten

Beispielhaft nannten die Antragsteller das Landesprogramm „Kultur und Schule“ mit 45 Projekten im Rhein-Sieg-Kreis oder „Ludwig goes Kita“ mit 29 Teilprojekten zum Beethovenjahr. Die einhellige Meinung aller Ausschussmitglieder war, dass die Verwaltung alle haushalts- und zuwendungsrechtlichen Möglichkeiten prüft, diese Programme fortzusetzen.

Verlängerung und Verlegung sollten Vorrang vor Absagen haben, alternative Formen sollten verstärkt ins Auge gefasst werden. Auch Ausfallhonorare kommen für die Kreispolitiker in Betracht. Schließlich soll die Kreisverwaltung auch laufend die Unterstützungsangebote anderer Träger und Institutionen prüfen und vermitteln.

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