Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat der geplanten Werbung an der Erlebniswelt „DinoXperience “in Königswinter zugestimmt.
Dino-WeltAusschuss stimmt großflächiger Werbung an der „DinoXperience“ in Königswinter zu

So soll die Werbung für die Dino-Welt aussehen (Visualisierung als Entwurf, Abstimmung noch ausstehend).
Copyright: Edutain AG
Die Macher der Erlebniswelt „DinoXperience“, die zu Ostern im ehemaligen Sealife an der Rheinpromenade in Königswinter eröffnen soll, können wie gewünscht mit vergleichsweise großen Bildern auf den Fenstern für ihre Dino-Welt werben. Der Ausschuss für Stadtentwicklung gab dafür in seiner jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimme grünes Licht, indem er einer Abweichung von der Gestaltungssatzung zustimmte.
Michael Ridder (CDU), der Vorsitzende des Ausschusses, äußerte dabei die größten Bedenken: „Ich habe massivste Bauchschmerzen.“ Ridder betonte allerdings ausdrücklich, dass das seine sehr persönliche Meinung sei. Über die Gestaltungssatzung, die für die Altstadt teils strenge Vorschriften für Fassaden, Fenster, Zäune oder eben für Werbeanlagen macht und die auch bei den Bürgern oft kritisch gesehen wurde , sei „immer mal wieder diskutiert“ worden. Vielleicht müsse man das Gebäude des ehemaligen Sealife aus dem Satzungsgebiet ganz herausnehmen.
Satzung hat den Schutz der historischen Altstadt zum Ziel
Deren Ziel ist laut Präambel „der Schutz der historischen Altstadt sowie der angrenzenden, durch historische, qualitätsvolle Bebauung aus der Zeit der Jahrhundertwende und den 1920er und 1930er Jahren geprägten Gebiete“. Und zu denen gehört das 2005 eröffnete und Ende 2022 geschlossene Sealife-Gebäude sicherlich nicht.
Alles zum Thema Rhein
- Wetter in Köln Aussichten auf Regen und Sturm trüben den Karnevalsstart
- Streit in Monheim eskaliert 19-Jähriger durch Schuss verletzt – Täter flüchtig
- Die Optimistin Das Paradies findet man manchmal erst, wenn man seine Träume loslässt
- Dino-Welt Ausschuss stimmt großflächiger Werbung an der „DinoXperience“ in Königswinter zu
- Resolution für die Rheinspange Das Autobahnprojekt bleibt fragwürdig
In Paragraf 11 der Satzung heißt es konkret: „Anstelle von Werbeanlagen auf der Fassade sind alternativ Werbebeschriftungen auf Schaufenstern in der Art eines filigranen, waagerechten Schriftzuges und bis zu zwei Logos jeweils bis zu einer Höhe von 20 cm bis zu 2/3 der Schaufensterbreite zulässig.“ Die Dimensionen der Werbefolien auf dem geplanten Dino-Welt-Gebäude gehen darüber hinaus.
Die Idee von Insa Thiele-Eich (KöWi), die Darstellung von Kindern auf der Panoramaseite des Gebäudes „vielleicht weniger prominent“ zu platzieren, konterte der Technische Beigeordnete Fabiano Pinto mit dem Hinweis auf offenbar weitergehende Wünsche der Investoren: „Das ist nicht der erste Entwurf. Wir sind schon einen Weg gegangen.“ Aber das Ziel des Betreibers sei eben auch eine „Sichtbarkeit“ des Angebots vom Rhein aus.

Auch für das Sealife wurde großflächige an den Scheiben des Gebäudes geworben.
Copyright: Quentin Bröhl
Burkhard Rinkens (CDU) betonte, dass man den „wirtschaftlichen Erfolg“ des Altstadtprojekts wolle und dass man dann auch Werbung dafür ermöglichen müsse. Von der linken Rheinseite aus würden die Darstellungen kaum zu sehen sein, betonte Rinkens. Und Folien auf den Fensterscheiben seien „nicht aus Beton“ und „nicht für alle Ewigkeit“ gedacht.
Björn Seelbach (SPD) hatte den Gesichtspunkt mit ins Spiel gebracht, dass der Betreiber dazu verpflichtet werden sollte, die Werbung auf eigene Kosten wieder zu entfernen, wenn die Dino-Welt irgendwann schließen oder gar scheitern sollte. Während Seelbach zunächst für eine zusätzliche Sicherheitsleistung plädierte, beschloss der Ausschuss am Ende etwas allgemeiner, dass Stadt und Investor diesen Fall vertraglich klären sollten.
In der Sitzungsvorlage hatte die Verwaltung im Übrigen darauf hingewiesen, dass bei einer Ausnahmegenehmigung für die Dino-Welt im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes künftig bei ähnlichen Vorhaben ebenfalls eine Genehmigung erteilt werden müsste. Aber: „Eine solche Vorbildwirkung dürfte angesichts der hier vorliegenden Besonderheiten des Gebäudes, der Lage und der geplanten Nutzung jedoch eher unwahrscheinlich sein.“

