Vergewaltiger erneut vor GerichtFrau wurde an Haltestelle in Königswinter attackiert

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Landgericht_Bonn

Das Landgericht in Bonn. 

Bonn/Königswinter – Es war mitten in der Nacht, zwei Minuten vor drei Uhr und stockfinster, als eine 20-Jährige aus der Linie 66 ausstieg. Niemand sonst stand auf der Plattform der Haltestelle Oberdollendorf, jedenfalls hatte die junge Frau in der kalten Novembernacht niemanden gesehen.

Plötzlich jedoch wurde sie von hinten gepackt, an einen schnaufenden Körper gedrückt, ihr mit einer groben Hand der Mund zugehalten. Dann fasste sie der Fremde, der nervös wirkte, mit der rechten Hand ans Gesäß und machte – von einer Schutzmaske verdeckt – „seltsame Laute“. Die 20-Jährige bekam Panik: Sie wehrte sich mit den Ellenbogen, drückte den Mann von sich weg und ergriff die Flucht. Durch ihre massive Gegenwehr hat die junge Frau möglicherweise eine viel schlimmere Sexualtat verhindert.

Festnahme vier Wochen später

Denn was die späte Heimkehrerin in dieser Nacht zum 21. November 2021 noch nicht wusste: Der 35-Jährige, der aufgrund ihrer Beschreibungen vier Wochen später festgenommen werden konnte, ist ein verurteilter Vergewaltiger.

Im Jahr 2016 hatte der Mann eine Prostituierte vergewaltigt, die er über ein Internetportal kennengelernt und zunächst wiederholt normal als Freier getroffen hatte. Erst bei der vierten Begegnung wurde er nach dem verabredeten Sex gewalttätig: Gegen den Willen der 19-Jährigen fesselte, knebelte und vergewaltigte er sie gleich zweimal. Er habe das „mal auszuprobieren“ wollen, hatte er im Prozess erklärt und beteuert, die Sado-Nummer sei auch so verabredet gewesen. Das aber hatten ihm die Richter nicht abgenommen.

Wegen Vergewaltigung verurteilte ihn das Bonner Landgericht im März 2017 zu viereinhalb Jahren Haft. Die Strafe hat er voll verbüßt.

Im April 2021 wurde der Sexualstraftäter aus der Haft entlassen. Keine sieben Monate später ereignete sich der sexuelle Übergriff an der Dollendorfer Haltestelle. Wegen sexueller Nötigung mit Gewalt, aber auch wegen einer exhibitionistischen Handlung muss sich der gelernte IT-Kaufmann erneut vor der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts verantworten.

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Die Anklage der Staatsanwaltschaft wirft ihm zudem vor, sich am 7. Dezember 2021 im Haftraum der JVA Köln vollständig entkleidet und masturbiert zu haben. Als Wachtmeister ihn aufforderten, das zu lassen, machte er hinter Gittern weiter und provozierte sie mit weiteren Zurschaustellungen.

Der schwergewichtige Angeklagte, der als Kind wegen seiner Korpulenz stets gehänselt worden war, soll bereits im Jahr 2013 eine junge Frau vergewaltigt haben. Die 21-Jährige hatte ihn in Sankt Augustin auf der Straße angesprochen und nach dem Weg gefragt. Der Fall wurde auch angeklagt, aber die Frau starb damals kurz vor Prozessbeginn. Weil die Zeugin fehlte, wurde das Verfahren eingestellt.

Am ersten Tag des neuen Prozesses schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.

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