33. VerurteilungEinbrecher hinterlässt in Troisdorfer Wohnung DNA-Spuren an Milchtüte

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Im Gefängnis (Symbolbild)

Im Gefängnis (Symbolbild)

Troisdorf/Siegburg – Sein Durst wurde einem Einbrecher zum Verhängnis: In einer Troisdorfer Wohnung, wo er Geld und Schmuck stahl, riss der 57-Jährige eine Milchtüte auf und hinterließ beim Trinken eine DNA-Spur. Diese führte auf die Spur des notorischen Kriminellen, der in den vergangenen vier Jahrzehnten 32 Vorstrafen gesammelt hat.

Vor Gericht entschuldigte er sich bei seinem Opfer, einer älteren Frau: „Sie müssen keine Angst mehr haben, ich hätte Ihnen nichts getan.“ Vor dem Schöffengericht räumte er auch einen zweiten Wohnungseinbruch ein, ebenfalls Ende November 2020 in Troisdorf, wo er an zersplittertem Glas eine Blutspur hinterlassen hatte. Das Schöffengericht verhängte dreieinhalb Jahre Gefängnis.

Erstmals als 15-Jähriger vor Gericht

Eine vergleichsweise harte Strafe, Ursache ist seine Vorgeschichte: Erstmals stand er als 15-Jähriger, 1979, vor dem Kadi, beging immer wieder Diebstähle, saß häufig in Haft, ein Jahr, zwei Jahre, einmal sogar sieben Jahre. Seine späte Heroinsucht – vor 28 Jahren hat er nach eigenen Angaben erstmals die harte Droge geraucht – verstärkte die Geldsorgen des Mannes, der lediglich ein Abgangszeugnis von der Hauptschule hat und niemals einen Beruf erlernte. „Den Abhängigen bleiben nur Kriminalität oder Prostitution, um ihre Sucht zu finanzieren“, sagte seine Strafverteidigerin, die ihn seit Jahren vertritt. „Und für Prostitution ist er zu alt.“

Auch derzeit hat der Angeklagte einen Wohnsitz in einer JVA, unter anderem wegen Diebstahls bis Mai 2023. Das Gefängnis sei für den Angeklagten offenbar „ein Stabilitätsanker“, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. „Sie sehen gut aus, arbeiten, nehmen keine Drogen.“

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Die Haft bringe ansonsten wenig für einen Drogenabhängigen, aber viel für die Allgemeinheit, die vor solchen Verbrechen geschützt werde, so der Richter. Dass sich der Delinquent nach vielen Therapien und ebenso vielen Rückfällen nun wieder auf den Weg machen wolle in die Drogenfreiheit, könne indes das Gericht nur unterstützen. Nach eineinhalb Jahren Strafverbüßung, das wäre im November 2024, könne er bei guter Führung in Therapie. Im Erfolgsfall werde der Strafrest von zwei Jahren erlassen.

Im Urteil war auch die Einziehung von 6030 Euro festgeschrieben, der Wert des erbeuteten Gelds und Schmucks. Wenn der Täter zu Geld kommen sollte, erhalten die beiden geschädigten Frauen einen Schadensersatz. Die Chancen hierfür stünden aber erfahrungsgemäß schlecht, sagte der Richter. „Wenn nichts zu holen ist, stellt die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung nach einem Jahr ein.“

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