NaturschutzgebietOVG Münster stoppt vorläufig den Umbau des Burghofes in Königswinter

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Bild vom Umbau des Burghofs Königswinter

Bild vom Umbau des Burghofs Königswinter

Der BUND ist mit einer Klage gegen den Umbau des Burghofes vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster erfolgreich.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat am Dienstag den Umbau des Burghofes am Drachenfels vorläufig gestoppt. Damit hatte eine Beschwerde des BUND-Landesverbands NRW gegen einen ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts in Köln Erfolg.

Die Kölner Richter hatten im Oktober noch einen Eilantrag des BUND abgelehnt, der sich gegen den naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises (untere Naturschutzbehörde) richtete.

Beschluss des Gerichts zum Burghof ist unanfechtbar

Die Vollziehbarkeit dieses Bescheides hat der 21. Senat des OVG nun ausgesetzt. „Der Beschluss ist unanfechtbar“, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Der BUND hat sowohl gegen den Befreiungsbescheid des Kreises als auch gegen die Baugenehmigung der Stadt Königswinter geklagt. Über die Klage gegen die Stadt hat das Verwaltungsgericht Köln noch nicht entschieden.

Befreiungsbescheid des Kreises formell und materiell rechtswidrig

Aber das OVG kassierte den Beschluss der Vorinstanz, was den Befreiungsbescheid für das Bauvorhaben und sechs Parkplätze angeht. Der Burghof liegt im Naturschutzgebiet Siebengebirge und im Fauna-Flora-Habitat-Schutzgebiet (FFH-Gebiet). Deshalb brauchen Projekte dort Ausnahmegenehmigungen von den Verboten des Naturschutzes.

Der Eigentümer Bernd Siebdrat will in dem denkmalgeschützten Gemäuer in Sichtweite von Schloss Drachenburg eine „Siebengebirgsalm“ mit Gastronomie und Ferienwohnungen verwirklichen. Das OVG entschied aber nun, den Umbau des Burghofes vorläufig zu stoppen.

Zur Begründung heißt es unter anderem, dass der Bescheid des Kreises „formell rechtswidrig“ sei, weil gesetzliche Mitwirkungsrechte des BUND verletzt worden seien.

Aber der Bescheid sei auch „materiell rechtswidrig“. So sei die FFH-Verträglichkeitsprüfung „defizitär“, weil die Auswirkungen der Innenbeleuchtung des Burghofs vor allem auf lichtempfindliche Arten nicht geprüft worden seien. Die mit dem Befreiungsbescheid verbundenen Auflagen beträfen nur die Außenbeleuchtung, so das Gericht.

Auswirkungen des Fahrzeugverkehrs laut Gericht nicht nachvollziehbar

„Nicht nachvollziehbar“ seien für den Senat zudem die Bewertung der Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet, was den Fahrzeugverkehr angeht, wenn der Burghof in Betrieb ist. Das betreffe insbesondere den dort vorkommenden Feuersalamander. Deshalb sei der Ausnahme- und Befreiungsbescheid „ermessensfehlerhaft“.

Achim Baumgartner, Sprecher des BUND Rhein-Sieg, erklärte am Dienstag: „Der BUND begrüßt den positiven Ausgang des Beschwerdeverfahrens, in dessen Folge nun die Stadt Königswinter als Bauaufsichtsbehörde aufgefordert ist, die Bauarbeiten am Burghof einstellen zu lassen.“

Burghof-Eigentümer nimmt Urteil vergleichsweise gelassen

Der Eigentümer des Burghofes, Bernd Siebdrat, nahm das Urteil vergleichsweise gelassen. Das sei nichts, was ihn aus der Ruhe bringe, erklärte er auf Anfrage. Es gebe im Detail Unterschiede, das müssten die Fachleute jetzt klären. „Dann geht es wieder weiter“, so Siebdrat, der nach eigenen Angaben seit fünf Jahren an dem Projekt Burghof arbeitet.

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