Eine Haftstrafe zusätzlich zu einer unbefristeten Unterbringung in der Psychiatrie ist eine seltene Ausnahme bei diesem Urteil.
Eingschränkte SchuldfähigkeitGericht verurteilt Lohmarer zu Haftstrafe und Psychiatrieaufenthalt

Der Angeklagte hatte eine Kassiererin beleidigt und eine andere überfallen. (Symbolbild)
Copyright: Sven Hoppe/dpa
Vor der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht ist ein 43-jähriger Mann aus Lohmar zu einer Geldstrafe von 700 Euro und einer Haftstrafe von anderthalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Außerdem ordnete das Gericht unter dem Vorsitz von Richterin Claudia Gelber die unbefristete Unterbringung des Mannes in der geschlossene Psychiatrie an.
Dass die Geldstrafe nicht in die Haftstrafe mit eingepreist werden konnte, hat nur formaljuristische Gründe. Dass aber ein Angeklagter neben der unbefristeten Unterbringung auch noch zu einer Haftstrafe verurteilt wird, ist eine seltene Ausnahme: Die Richter waren überzeugt, dass der Mann die Straftaten zwar unter erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit begangen hatte; seine Schuldfähigkeit sei aber nicht aufgehoben gewesen und somit war der 43-Jährige zu bestrafen.
Lohmarer hatte eine Kassiererin auf dem Heimweg überfallen
Die Einweisung in ein Psychiatrisches Krankenhaus ist hingegen keine Strafe, sondern eine Maßnahme zur Therapie und Rehabilitation, die auch die Allgemeinheit schützen soll. Voraussetzung für diese einschneidende, weil erst einmal unbefristete Maßnahme ist aber keine aufgehobene, sondern nur eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Und die liege bei dem Lohmarer vor, hatte ein vom Gericht beauftragter psychiatrischer Gutachter festgestellt. Außerdem muss eine sogenannte erhebliche Anlasstat vorliegen und die sah das Gericht in einer räuberischen Erpressung. Der 43-Jährige hatte in Bad Münstereifel eine Kassiererin auf dem Heimweg überfallen.
Insgesamt wurde der Mann wegen fünf Straftaten verurteilt: In Lohmar hatte der 43-Jährige am 6. August vergangenen Jahres an der Kasse eines Lebensmitteldiscounters eine Kassiererin aufs Übelste beleidigt. Zwei weitere Straftaten beging der Verurteilte in Rheinbach und in Euskirchen: Dort bedrohte und beleidigte er jeweils vor einer Sparkassenfiliale Passanten und Mitarbeiter, weil er kein Geld abheben konnte. Außerdem stahl er einer in ihrem Garten arbeitenden Frau aus Bad Münstereifel ein Handy.
Trotz der ausgeurteilten Haftstrafe wird der Mann wohl nicht ins Gefängnis müssen: Zwar ist grundsätzlich ein Vorabvollzug vor der Unterbringung möglich. Der Mann wird aber zunächst in der geschlossenen Psychiatrie bleiben und falls seine Ärzte irgendwann zu dem Ergebnis kommen, dass er keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr darstellt, könnte die verbleibende Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Nach einem Überfall auf eine Tankstelle am Niederrhein im Jahr 2004 war der heute 43-Jährige bereits schon einmal für mehrere Jahre in der geschlossenen Psychiatrie.
