Der Angeklagte soll knapp sechs Jahre ins Gefängnis. Ein Gutachter bescheinigte ihm, dass er seine Impulse nicht kontrollieren könne.
Knapp sechs Jahre HaftKinderpornografie – Ex-NPD-Politiker aus Lohmar verurteilt

Das Schild der Kinder- und Jugendhilfe Hollenberg in Lohmar, in deren Nähe sich der Angeklagte herumtrieb. (Archivbild)
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Er liebt die Provokation, beleidigt Mitarbeiter von Polizei und Gerichten auf übelste Weise, hetzt gegen Frauen und ausländische Mitbürger, äußert sich verfassungsfeindlich – und ist hochgradig pädophil.
Immer wieder kam ein 53-Jähriger aus Lohmar in den vergangenen drei Jahrzehnten mit dem Gesetz in Konflikt, hat Jahre in Gefängnissen verbracht. Jetzt muss er wieder in Haft: Das Landgericht Bonn verurteilte den Arbeitslosen, dem in der Anklage insgesamt 37 Taten zwischen dem 6. Oktober 2024 und dem 14. März 2025 vorgeworfen worden waren, am Mittwoch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Es blieb damit unter dem Antrag der Staatsanwältin, die sechseinhalb Jahre gefordert hatte. Seine Verteidiger plädierten auf viereinhalb Jahre.
Sachverständiger attestiert Borderline-Störung bei Angeklagtem
Ein Sachverständiger hatte eine Borderline-Störung bei dem ehemaligen Hauptschüler attestiert, der den „letzten Schritt zur Reife nicht vollzogen“ habe. Das heißt: Der Mann kann seine Impulse nicht kontrollieren. „Ich erlebe es als Sucht, gegen Regeln zu verstoßen“, sagte er im Prozess. Der Vorsitzende Richter über den Angeklagten: „Er genießt das Querulatorische“.
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Das begann schon in seiner Jugend. Nach der Hauptschule brach er zwei Lehrstellen als Maler und Glaser ab, weil er sich mit den Ausbildern angelegt hatte. Danach verkehrte er in der Punkerszene, nahm Drogen und Alkohol. In den 90er Jahren gab es die ersten Geldstrafen wegen Beleidigung und des Besitzes von Darstellungen von Kindesmissbrauch. Danach ging er kurzzeitig in die Kommunalpolitik, zwischen 1999 und 2004 saß er für die NPD im Siegburger Kreistag – und kam in die Schlagzeilen, weil er wegen Missbrauchs der fünfjährigen Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin vom Landgericht Bonn zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.
Angeklagter stalkte und belästigte eine Frau mit mehr als 500 Textnachrichten
Es folgten Urteile von Gerichten in Bonn, Köln und Rheinbach wegen Beleidigung und Bedrohung, wegen Störung der öffentlichen Ordnung oder Verstoßes gegen eine sogenannte Gewaltschutzanordnung (Stalking): Er hatte eine Frau mit über 500 Nachrichten belästigt, die wochenlang fast täglich bei ihr eintrafen. Sie war die Schwester eines Vergewaltigungsopfers; der Angeklagte galt damals als Verdächtiger, die Ermittlungen gegen ihn wurden aber ergebnislos eingestellt. 20 Jahre danach, so das Gericht, habe er dieser Frau Texte mit üblen Fantasien über ihre sechs und acht Jahre alten Kinder geschickt.
Nach der letzten Entlassung aus dem Gefängnis wurde er von der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts unter Führungsaufsicht gestellt; er musste sich regelmäßig bei der Polizei melden und durfte sich Kindern nicht nähern.
Heute 53-Jähriger hielt sich trotz Verbots in der Nähe eines Kinderdorfs auf
Dennoch zog der heute 53-Jährige 2024 nach Lohmar in die Nähe des Kinderdorfs Hollenberg und trieb sich im Wald unweit der Einrichtung herum. An einer Bushaltestelle sprach er Mädchen an und bat sie, eine Jutetasche mit Schokolade und einem Liebesbrief einer Minderjährigen aufs Zimmer zu bringen. Das sprach sich in dem Jugendheim herum, die Stadtverwaltung warnte öffentlich vor dem mutmaßlichen Pädophilen. In der Folge wurde er erkannt, eine Mädchengruppe griff ihn an und trat ihn in den Rücken, das Haus, in dem er wohnte, wurde mit Eiern beworfen, sodass ihm gekündigt wurde.
Kurz bevor er seine Wohnung verlor, verschwand am 14. Dezember 2024 eine Jugendliche aus Hollenberg, der Angeklagte geriet in Verdacht, etwas damit zu tun zu haben – und er bekam Besuch von der Polizei. Das Mädchen war nicht bei ihm, sondern zu seinem Freund nach Köln gefahren, doch die Polizisten fanden bei dem 53-Jährigen nicht nur einen Brief an die Vermisste, die er „Engelchen“ nannte, sondern – so der Richter – „noch viel Schlimmeres“: Nämlich auf seinem PC ein Video, auf dem die Vergewaltigung eines Säuglings zu sehen ist. Als der Kammervorsitzende Einzelheiten des Films schilderte, machte sich lähmendes Entsetzen im Saal 1.20 des Landgerichts breit.
Zur Jahreswende wurde der Wohnungslose wegen Fluchtgefahr in Siegburg in Untersuchungshaft genommen, ohrfeigte dort einen Justizwachtmeister und beleidigte den Haftrichter.
Die Strafkammer konnte nicht ausschließen, dass der Angeklagte, dem eine dissoziale paranoide Persönlichkeitsstörung bescheinigt worden war, wegen seiner gestörten Impulskontrolle bei seinen Verbalattacken vermindert schuldfähig ist, wollte ihn aber nicht in eine psychiatrische Anstalt einweisen. „Das wäre das Schlimmste, was Ihnen passieren könnte“, sagte der Kammervorsitzende. Es sei aber möglich, dass der Bundesgerichtshof gerade wegen der massiven Nachstellungen in dem Stalking-Fall bei einer Revisionsprüfung, das Landgericht auffordern wird, über eine Klinikeinweisung neu nachzudenken.
Die Verteidigung kündigte dennoch an, in Revision zu gehen. Der Angeklagte will es so.

