Geht man in Gummistiefeln in die Disco? Das war nicht die einzige Merkwürdigkeit in einem kuriosen Verfahren um einen Fischdiebstahl in Lohmar.
Angeblich in Gummistiefeln zur DiscoFischdieb in Lohmar mag gar keinen Fisch – Mittäter abgetaucht

Rund 18 Kilo Lachsforellen fischten die drei Täter aus einem der Lohmarer Teiche, weil es Zuchttiere waren, war es keine Fischwilderei. (Archivbild)
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Wenn jemand ohne Angelschein und Erlaubnis Flossentiere aus dem Wasser zieht, gilt das vor dem Gesetz als Fischwilderei. Nicht aber, wenn es sich um Lachsforellen aus einem Zuchtteich handelt. Das wird als Diebstahl härter bestraft, hieß es vor dem Siegburger Amtsgericht. Auf frischer Tat waren in einer Juninacht 2024 in Lohmar drei Männer ertappt und einer geschnappt worden.
An den Füßen trug er, wie die anderen, Gummistiefel, seine Oberbekleidung war nass, eine lange Plastikstange und einen Kescher hatte er fallen lassen, so steht es im Polizeibericht. Der Teichbesitzer hatte den Diebstahl durch die Kameraüberwachung bemerkt und die 110 gewählt. Angesichts des Streifenwagens war der Angeklagte in eine Grundstückseinfahrt gelaufen, eine Sackgasse ohne Durchschlupf.
Lohmarer Einfamilienhausgrundstück wurde für den Angeklagten zur Sackgasse
Die beiden anderen waren in Richtung Wald verschwunden und tauchten auch nicht wieder auf. Sie hatten ihre Beute weggeworfen, zwei Müllsäcke voll mit toten Lachsforellen, die insgesamt 18,4 Kilogramm auf die Waage brachten.
Sein Mandant sei einfach nur mitgekommen, erklärte der Strafverteidiger des 42-Jährigen. Er habe lediglich nur „zwei bis drei Fischchen“ stehlen wollen. Die vermeintlichen Drahtzieher will er in der Disco kennengelernt haben, von dem einen wisse er nur den Vornamen, Viktor, sagte der in Kasachstan gebürtige Deutsche.
In der Bar habe man zunächst getrunken, sei dann gemeinsam zu den Fischteichen, die laut seiner Kumpane nicht bewirtschaftet wurden, gefahren. Ein spontaner Entschluss. Eine Aussage, die Richterin Seda Ataer in Zweifel zog, sie roch einen Plan: „Man geht doch nicht mit Gummistiefeln in die Disco.“ Auch, dass sich im Kofferraum das Fischfang-Zubehör befunden habe, sei doch ein merkwürdiger Zufall.
Bei der gemeinschaftlichen Tat in Lohmar kommt es nicht auf den Beuteanteil an
Der Strafverteidiger führte an, dass sein Mandant von Schicksalsschlägen gebeutelt sei, die Freundin habe ihn verlassen, er habe wieder „zur Mama“ ziehen müssen, sei seit einem halben Jahr langzeiterkrankt, die Bauchspeicheldrüse. Die Krankenkasse zahle erst wieder nach einer Kur, der frühere Kommissionierer müsse mit Bürgergeld klarkommen. Und zudem: „Er mag gar keinen Fisch.“
Die Lachsforellen habe er der Familie präsentieren wollen. Das alles sei unerheblich, befand die Richterin. Es habe mit der Tat nichts zu tun und wirke sich nicht strafmildernd aus. Sein Geständnis falle ebenfalls kaum ins Gewicht: Er habe nur das zugegeben, was ohnehin auf der Hand lag. Bei einer gemeinschaftlichen Tat komme es auch nicht auf seinen Anteil an der Beute an, so Ataer. Mitgefangen, mitgehangen sozusagen.
Strafschärfend wirkten sich seine zahlreichen Eintragungen ins Bundeszentralregister aus, fast alles Diebstahlsdelikte; auch wenn das letzte Urteil gegen ihn vor zehn Jahren erging. Warum er sich nach langer Pause erneut zu illegalem Handeln hinreißen ließ, darauf wusste der Angeklagte keine Antwort.
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängt eine Geldstrafe von 1600 Euro (80 Tagessätze à 20 Euro), der Verteidiger hatte auf 30 Tagessätze plädiert.
Der 42-Jährige muss dem geschädigten Fischwirt auch den Wert der Lachsforellen ersetzen: 276 Euro. In der Frühsommernacht ungekühlt in Plastiksäcken transportiert, waren diese nicht mehr genießbar.