BürgerklagenIm Rechtsstreit mit ihren Bürgern siegt meistens die Stadt Lohmar

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Baustelle mit Bauarbeiter

In Rechtsstreitigkeiten von Bürgern mit der Stadt Lohmar geht es häufig um Bauvorhaben. (Symbolbild)

66-mal verklagten Bürger die Stadt Lohmar, in den meisten Fällen erhielt die Kommune Recht. Mancher Gerichtsstreit zieht sich über Jahre.   

Ein Bürger will bauen und erhält keine Genehmigung. Einem anderem erscheint ein Bußgeld zu hoch, einem weiteren der Neubau in der Nachbarschaft. Nicht wenige wählen den Rechtsweg, wenn sie mit Entscheidungen der Stadt nicht einverstanden sind. Die Chance, vor Gericht zu obsiegen, ist allerdings nicht sehr groß, wenn auch nicht aussichtslos.

Rund 64 Prozent der Verfahren seit 2020 gingen zu Gunsten der Stadt Lohmar aus. In immerhin 30 Prozent haben die Kläger und Klägerinnen Recht bekommen. Sechs Prozent endeten mit einem Vergleich. Manchmal zieht sich ein juristischer Streit über Jahre und mehrere Instanzen hin. Wie im Fall eines geplanten Mehrfamilienhauses in einem nördlichen Ortsteil, der kürzlich entschieden wurde.

OVG gab der Stadt Lohmar Recht: Mehrfamilienhaus nicht zulässig

Die Stadt hatte eine Bauvoranfrage für ein Vierfamilienhaus negativ beschieden. Dagegen hatte die Eigentümerin geklagt und auch vor dem Verwaltungsgericht Köln 2021 gewonnen, so die Information aus Ratskreisen. Die Stadt legte Berufung ein.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte jetzt die Rechtsmeinung der Kommune, die aus Datenschutzgründen keine Details zu dem Fall preisgeben wollte. Im hier festgestellten Außenbereich sei eine Wohnbebauung nur dann zulässig, wenn öffentlich-rechtliche Belange nicht entgegenstehen, hieß es in der Urteilsbegründung.

20 Lohmarer Verfahren sind noch nicht entschieden

Doch könne hier eine Anschlussbebauung zur Bildung von „Splittersiedlungen“ führen. Diese seien im Außenbereich zu vermeiden. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Seit 2020 sind bei der Stadt Lohmar 66 gerichtliche Verfahren eingegangen, 20 seien noch nicht entschieden, so die Auskunft aus dem Rathaus, wo die bediensteten Volljuristinnen und Juristen sich mit den jeweiligen Fachämtern abstimmen. Nur im Ausnahmefall würden Fachanwälte verschiedener Kanzleien hinzugezogen.

Es handele sich in 80 Prozent um verwaltungsgerichtliche Verfahren. Der Rest gehöre zu den Bereichen Arbeitsrecht, Zivil- oder Sozialrecht: In vier Fällen fiel das Urteil zugunsten der Stadt, in einem Fall unterlag die Kommune, viermal gab es einen Vergleich.

Der höchste Streitwert betrug 100.000 Euro in einem Verfahren über einen öffentlich-rechtlichen Vertrag. Die höchste Instanz war bisher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei einer Klage gegen Fluglärm.

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