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UrteilMann darf seine Kinder nicht sehen – er hatte sie aus dem Fenster geworfen

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Unterkunft Lohmar

Die Flüchtlingsunterkunft in Lohmar, in der es 2016 zu dem schrecklichen Vorfall gekommen war. Damals hatte ein Vater seine Kinder aus dem Fenster geworfen. (Archivbild)

Siegburg/Lohmar – Der Mann, der seine drei Kinder aus dem Fenster geworfen hat, hat kein Recht auf Umgang mit seinen Kindern. Das stellte das Familiengericht in Siegburg fest. Zudem steht ihm keine Prozesskostenhilfe zu. Der 35-Jährige war sieben Monate nach der Tat im November 2016 vom Landgericht Bonn zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Die erste Entscheidung des Familiengerichts in dieser Sache hatte das Oberlandesgericht aufgehoben. Es verpflichtete den Richter, zunächst ein Gutachten einzuholen. Das bestätigte die Einschätzung des Siegburger Richters, dass die Kinder tief traumatisiert sind. Das Gutachten kostete knapp 10 000 Euro. Geld, das die Steuerzahler aufbringen müssen.

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Die Kinder waren zum Tatzeitpunkt zwölf Monate, fünf und sieben Jahre alt. Die Familie aus Syrien lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in Lohmar. Der Mann fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil sich ihm seine vier Jahre jüngere Frau in Deutschland plötzlich nicht mehr unterordnet, ihm sogar weit überlegen ist. Im Gegensatz zu ihm kann sie lesen und schreiben und lernte Deutsch. Durch die Tat wollte er sie bestrafen, so das Gericht in der Urteilsbegründung.