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Nach der Flut in LohmarDiebesgut war auf Campingplatz unter Vorzelt versteckt

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Amtsgericht Siegburg 3

Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Lohmar/Siegburg – Dieser Prozess vor dem Siegburger dürfte wohl allen Beteiligten noch eine Weile in Erinnerung bleiben. Zum einen, weil der Angeklagte, ein 31 Jahre alter Troisdorf wegen dreier Diebstähle zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde, obwohl Staatsanwaltschaft und Verteidiger nach der Beweisaufnahme Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert hatten. Zum anderen, weil das Urteil wegen eines Formfehlers des Vorsitzenden gleich zweimal verkündet wurde.

Der Richter hatte vergessen, dem Angeklagten nach den Plädoyers die Chance zu letzten Worten einzuräumen, weshalb er nach der ersten Urteilsverkündung formell noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten und das Urteil verkünden musste – auf das Strafmaß hatte das allerdings keine Auswirkungen.

Gestohlene Schrauben im Schuppen

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, in den Wochen nach der Flut vom Juli 2021 auf dem Lohmarer Campingplatz verschiedene Gegenstände gestohlen zu haben, unter anderem Schrauben, einen Modellhubschrauber und den Münzbehälter der Waschmaschine des Campingplatzes samt Inhalt.

Der 31-Jährige in Trennung lebende Troisdorfer war nach der Flut in einen Wohnwagen gezogen, der ihm von einem anderen Campingplatzbewohner geschenkt worden war. Als der Platzwart wenige Wochen später auf der Suche nach dem Leck in der Wasserleitung des Campingplatzes in einen zum Wohnwagen des Angeklagten gehörenden Schuppen blickte, entdeckte er dort Schrauben, die, wie er glaubte, kürzlich von seiner Parzelle gestohlen worden waren. Der Platzwart stellte Strafanzeige gegen den 31-Jährigen, gegen den zudem ein Platzverbot ausgesprochen wurde.

Schenkung des Wohnwagens rückgängig gemacht

Auch die Schenkung des Wohnwagens wurde in Folge des Diebstahls rückgängig gemacht. Der Wohnwagen ging an den Schwiegersohn des Platzwartes. Als der wenig später das von der Juli-Flut schwer beschädigte Vorzelt renovieren wollte, stieß er unter Bodendielen auf zahlreiche andere Gegenstände, die Campern in den Wochen zuvor gestohlen worden waren. Als Täter machte der Platzwart erneut den Angeklagten aus.

Der äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Für seinen Anwalt gab es aber keine stichhaltigen Beweise, die den 31-Jährigen als Täter überführten. Die gestohlen gemeldeten Gegenstände hätten auch von jedem anderen unter dem Vorzelt deponiert werden können, beispielsweise vom Vorbesitzer des Wohnwagens.

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Dieser Auffassung, die am Ende der Beweisaufnahme auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft teilte, mochte sich der Vorsitzende Richter allerdings nicht anschließen. Er sah eine Reihe von Indizien, die eine Täterschaft des Angeklagten nahelegen.

Nicht zuletzt, dass der 31-Jährige zusammen mit einem Unbekannten mehrere Anhängerladungen mit nicht näher definierten Gegenständen vom Camping-Areal geschafft haben soll. Der Verteidiger kündigte an, gegen das Urteil in Revision oder Berufung gehen zu wollen.