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Lange WarteschlangeLandgericht Bonn weist Klage von zwei Passagieren zurück, die Flieger verpassten

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Lange Warteschlangen an den Flugschaltern.

Lange Warteschlangen an den Flugschaltern.  

Ein junges Paar aus Niederkassel verpasste den Flug nach Fuerteventura und klagte.

Diese Klage wegen eines Flugausfalls ging ordentlich nach hinten los. Ein junges Paar aus Niederkassel, das wegen zu langer Warteschlangen am Flughafen Köln/Bonn einen Eurowings-Flug nach Fuerteventura verpasst hatte, wollte seine Reisekosten zurück.

Zunächst schrieben beide die Reisegesellschaft an, bei der sie im Juli 2022 gebucht hatten, und baten um Stornierung der zweiwöchigen Pauschalreise in Höhe von 3510 Euro. Immerhin seien sie „überpünktlich“ am Gate gewesen und hätten über fünf Stunden im Sicherheitsscheck festgesteckt, am Ende war der Ferienflieger nach Coralejo weg. Aber der Reiseveranstalter zahlte nur 20 Prozent der gebuchten Reise zurück; 80 Prozent wurden einbehalten, immerhin noch 2808 Euro. Das fanden die Niederkasseler nicht fair.

Agentur klagte auf Zahlung der einbehaltenen Reisekosten über 2808 Euro

Juristische Hilfe erhoffte das Paar sich schließlich bei einem internationalen Expertenteam für EU-Fluggastrechte, das sie im Netz gefunden hatten. Das Unternehmen verspricht auf seiner offiziellen Webseite, sich für eine Entschädigung ohne Kostenrisiko einzusetzen: „Wir kämpfen für Ihr Recht: Fair und transparent“, heißt es dort. Zudem lockt die Anwaltskanzlei mit einer zusätzlichen Entschädigung für die ausgefallene Reise. Das Paar beauftragte die Fluggast-Experten, ihren Klagefall beim Bonner Landgericht einzureichen und trat dafür ihre Rechte und Ansprüche an die Agentur ab. Entsprechend verklagte das Unternehmen die Bundesrepublik Deutschland (verantwortlich für den Sicherheitscheck am Flughafen) sowie die Fluggesellschaft auf Zahlung der einbehaltenen Reisekosten über 2808 Euro.

Ein Riesenfehler, wie sich herausstellte. Denn die Klage wurde von der 1. Zivilkammer rundweg abgewiesen. Zwar hätte das Paar, das ja keine Schuld an dem Debakel traf, durchaus einen Anspruch auf Kostenerstattung gehabt, aber verklagt worden waren die Falschen, so heißt es im Urteil. Denn bei einer Pauschalreise hafte bei einem Reisemangel - beziehungsweise dem nicht Erbringen der Reiseleistung - allein der Reiseveranstalter. Das ergäbe sich aus dem Reisevertragsrecht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Erst nach dem Ende des Gütetermins reichten die Anwälte eine korrekte Klage ein

Selbst wenn „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ vorlägen, müssten sie für den Schaden aufkommen. Entsprechend seien mögliche Amtshaftungs-Ansprüche gegen die Bundesrepublik - wegen des mangelhaften Sicherheitschecks - ausgeschlossen, wenn die Entschädigung auch auf andere Weise zu bekommen sei. Auch die verklagte Eurowings sei somit der falsche Adressat.

Im Gütetermin seien die klagenden Experten für Fluggastrechte wiederholt darauf hingewiesen worden, so ein Sprecher des Bonner Landgerichts. Dennoch hätten sie in der mündlichen Verhandlung nicht versucht, den Fehler zu korrigieren. Als nach Ende des Gütetermins die korrekte Klage gegen den Reiseveranstalter eingereicht wurde, war es zu spät. Denn so steht’s in der Zivilprozessordnung (ZPO §196a): „Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung, können Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr angewendet werden.“

Den Schaden haben jetzt die Passagiere.