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Fall aus Rhein-Sieg15-Jähriger soll Siebenjährige missbraucht und fast erwürgt haben

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Der Eingangsbereich des Landgerichts in Bonn.

Vor dem Landgericht Bonn findet der Prozess gegen den 15-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Jugendliche hatte das spielende Kind an der Oberen Sieg auf der Straße angesprochen. Der Prozess in Bonn findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Um diesen kapitalen Prozess ist viel Schweigen. Alle offiziellen Sprecher zeigen sich bei Anfragen zurückhaltend. Denn auf der Anklagebank sitzt seit Mittwoch ein 15-Jähriger, dem versuchter Mord und sexueller Missbrauch vorgeworfen werden. Sein Opfer: Ein siebenjähriges Mädchen. Der Jugendliche soll es am Tattag auf einer Straße an der Oberen Sieg kennengelernt und angesprochen haben.

Folglich ist es keine Frage, dass das Verfahren hinter verschlossenen Türen des Bonner Landgerichts stattfindet. Die Gerichtsrolle im erleuchteten Kasten vor Saal S 1.19 verzeichnet nur die Besetzung des Jugendschwurgerichts – und den Namen der Verteidigerin. Der Name des Angeklagten ist ein blinder Fleck. Und mit fetten Lettern steht darüber: „Nicht öffentlich“.

15-Jähriger soll Siebenjährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben

Die Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft wirft dem 15-Jährigen vor, das Mädchen, das am 5. Mai 2025 auf der Straße gespielt haben soll, zunächst in ein Gespräch und schließlich in sexuelle Handlungen verwickelt zu haben. Schließlich habe er die Siebenjährige unter einem Vorwand in ein nahegelegenes Waldstück gelockt, so die Anklage.

Das Kind soll sich daraufhin gegen die sexuellen Handlungen gewehrt haben. Aus Angst, so heißt es in der Anklage, dass er von der Siebenjährigen verraten werden könnte, soll der 15-Jährige sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben.

Angeklagter begegnete der Mutter und wies sie auf ein krankes Kind im Wald hin

Möglicherweise könnte es sogar die Mutter des Mädchens gewesen sein – wie am Rande des Prozesses zu erfahren war – die Schlimmeres verhindert hat: Da sie ihre Tochter abends gegen 18 Uhr vermisste, ging sie auf Suche und rief laut nach dem Kind. Der 15-Jährige könnte daraufhin von dem Mädchen abgelassen haben: Jedenfalls kam er der Mutter aus dem Waldstück entgegen – und soll gesagt haben, im Wald liege ein Mädchen, dem es nicht gut gehe. Als die Mutter ihre Tochter fand, soll sie wieder bei Bewusstsein gewesen sein.

Weil der Angeklagte versucht hat, eine Straftat – den sexuellen Missbrauch – zu vertuschen, wurde er wegen versuchten Mordes angeklagt. Nicht zuletzt auch, weil er die Siebenjährige verlassen hatte, obwohl sie bewusstlos gewesen war. Er habe, so der Ankläger, ihren Tod billigend in Kauf genommen. Einen Tag nach dem Vorfall kam der 15-Jährige bereits in Untersuchungshaft.

Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Zwei Gutachter sollen zu Wort kommen, auch die Jugendgerichtshilfe begleitet das Verfahren. In der kommenden Woche sollen die Siebenjährige und auch ihre Mutter als Zeugen gehört werden. Ob der Angeklagte am ersten Prozesstag ein Geständnis abgelegt hat, ist nicht bekannt.