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Naturschutzbeirat Rhein-SiegEntscheidung zu acht Windrädern in der Nutscheid bis Jahresende

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Wolken ziehen über Windräder zur Stromerzeugung. 

Gremium debattierte über Windenergieanlagen in dem großen Waldgebiet im östlichen Rhein-Sieg-Kreis.

„Egal, wie die Entscheidung im Regionalplan im Dezember ausfallen wird, wir wissen, dass letztendlich Windenergieanlagen (WEA) dabei herumkommen werden“, stellte der Vorsitzende des Naturschutzbeirates, Dr. Norbert Möhlenbruch, nach der jüngsten Debatte über Windräder in der Nutscheid fest. In dem Gremium wurde erneut über WEA in dem großen Waldgebiet im östlichen Kreis debattiert.

Dieses Mal ging es um insgesamt acht Anlagen zwischen den Dörfern Balenbach, Lützgenauel, Bourauel und Bohlscheid in Eitorf sowie Litterscheid und Oberlückerath in Ruppichteroth und Eitorf-Rankenhohn. Für die waren beim Naturschutzamt des Kreises Anträge zur Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz gestellt worden.

Zehn weitere Anlagen nicht genehmigungsfähig

Ursprünglich geplant waren in der Nutscheid sogar zehn weitere WE-Anlagen, die aber zunächst von der Nesselrodischen Forstverwaltung (Eigentümer) und der Windkraftfirma Hellweg aus Paderborn zurückgestellt wurden, weil sie vermutlich nicht genehmigungsfähig sind. Die Flächen liegen nämlich außerhalb der ausgewiesenen Vorrangzonen, wie Christoph Rüter vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises berichtete.

Das Amt soll jetzt innerhalb von vier Wochen eine Stellungnahme zu den acht Windrädern abgeben, denn der Regionalrat will schon am 19. Dezember eine abschließende Entscheidung dazu treffen. Der Naturschutzbeirat hat in diesem Verfahren kein Widerspruchsrecht. Trotzdem legte ihm das Amt den Antrag zur Beratung vor.

Standorte suchen, die am wenigsten Ärger machen

Die jetzt geplanten Windräder sollen auf Kalamitätsflächen gebaut werden. Eigentlich dürfe man wegen Boden- und Artenschutz keine Windräder in Waldgebieten akzeptieren, betonte Möhlenbruch. Aber wenn man aus Kohle (schon in fünf Jahren) und Atomkraft aussteigen wolle, könne man Windkraft nicht nur auf Acker und Wiese beschränken, sondern müsse auch im Wald dafür Standorte suchen, die beim Boden- und Artenschutz am wenigsten Ärger machen.

Yuliya Golbert (BUND) bezeichnete das aus Artenschutzgründen allerdings als sehr kritisch. Max Graf von Nesselrode erläuterte, warum seine Forstverwaltung einige geplante Windkraftanlagen zurückgestellt habe. Dadurch sollten mögliche Flurschäden vermieden werden, sagte er, wenn sich alter Baumbestand direkt in der Nähe befindet. Auf den Hinweis von Möhlenbruch, dass es umfangreiche Kranichzüge über der Nutscheid gebe, betonte Rüter, die seien für NRW nicht relevant.

Laut einem Fachinstitut in Ostdeutschland gebe es deutschlandweit nur ganz wenige Schlagopfer bei Kranichen zu verzeichnen. Hans-Heiner Heuser (Bergischer Naturschutzverein) wies auf die Bedeutung der Rotmilane im Vogelschutzgebiet des östlichen Kreises hin. Laut Rüter kreisen diese Greifvögel bei ihrer Nahrungssuche in Rotorhöhe und erkennen bei diesen Suchflügen die Gefahren offenbar nicht. Das trifft laut Möhlenbruch auch auf Fledermäuse zu. Deshalb sollte man überlegen, welche Maßnahmen wie Zeiten der Stilllegung man zur Vermeidung ergreifen könne.