Diese Fahndungen der Polizei sind im Rhein-Sieg-Kreis derzeit aktuell. Die Ermittler suchen Hinweise zu den bislang unbekannten Tätern.
Schwerer Raub und DiebstahlNach diesen Personen fahndet die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis

Bei bestimmten Ermittlungen fahndet die Polizei öffentlich. (Symbolbild)
Copyright: Uwe Weiser
Raub, Diebstahl, Sexualstraftaten – mutmaßliche Täter können während der Ermittlungen von der Polizei manchmal nicht direkt identifiziert oder gestellt werden. Um die gesuchten Personen dennoch zu finden, nutzt die Polizei in NRW unter anderem öffentliche Fahndungen über das Fahndungsportal.
Mit der Veröffentlichung von Bildern und Täterbeschreibungen „erhöht die Polizei NRW den Druck auf mögliche Straftäter oder erlangt Hinweise zu vermissten Personen“, sagt Markus Niesczery, Pressesprecher beim Landeskriminalamt NRW auf Anfrage dieser Zeitung.
„Durch die Verlinkung mit Social-Media-Kanälen wie beispielsweise Facebook, Instagram, Twitter und Tiktok wird die Fahndung einem großen Kreis von Interessierten zugänglich gemacht“, erklärt Niesczery weiter. Das führe nicht nur zu Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch dazu, dass „sich Personen wiedererkennen und sich dann selbst bei der Polizei melden“ – sogenannte Selbststeller.
Auch die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis fahndet aktuell in sechs Fällen. Einzusehen sind diese auf dem digitalen Fahndungsportal der Polizei NRW.
Fahndung: Diese Personen werden in Rhein-Sieg gesucht
In einem aktuellen Fall wird nach einem Verdächtigen gesucht, der zwischen Februar und März dieses Jahres ein verschlossenes Pedelec vom Grundstück des Eigentümers in Troisdorf gestohlen haben soll. Er wurde am Tatort per Video aufgezeichnet.
In einem Fall werden zwei Personen wegen des Verdachts des Ladendiebstahls in einem Siegburger Elektrofachgeschäft gesucht. Sie sollen am 23. November 2022 insgesamt sieben iPhones gestohlen haben.
Vermummte griffen Kiosk mit Handfeuerwaffe an
Zwei andere Bilder zeigen unbekannte Tatverdächtige, die einem Mann am 24. Juli in der Stadtbahn 66 am Bahnhof in Siegburg eine Goldkette vom Hals gerissen und ihn anschließend geschlagen haben sollen.
Wegen schweren Raubs werden zwei Personen gesucht, die mit schwarzen Sturmhauben vermummt und mit einer Handfeuerwaffe am 18. August 2022 einen Kiosk in Siegburg-Zange überfallen haben sollen. Dabei sollen sie geschossen haben.
Fahndungsportal | Polizei NRW
Das Fahndungsportal der Polizei NRW
Die Polizei sucht außerdem nach einem Mann, der wegen Einfuhrschmuggel von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge beschuldigt wird. Am 31. Oktober 2o22 sollen Zeuginnen aus einem Lagerraum in Siegburg-Kaldauen einen chemischen Geruch wahrgenommen haben. Nach einem Wortwechsel mit dem Tatverdächtigen flüchtete dieser. Die Polizei stellte in dem Lagerraum eine große Menge Betäubungsmittel sicher.
Nicht nach einer Person, sondern nach einer Bronzeskulptur wird ebenfalls gesucht. Sie soll aus einer Kunstgalerie in Hennef gestohlen worden sein.
Fahndungen im Rhein-Sieg-Kreis: Polizei bittet um Hinweise
Bilder und nähere Beschreibungen zu den Tatverdächtigen finden Sie unter: polizei.nrw/fahndungen.
Wer Hinweise zu den tatverdächtigen Personen im Rhein-Sieg-Kreis machen kann, wendet sich telefonisch an die Kreispolizeibehörde unter der Nummer 02241-541-0 oder per E-Mail poststelle.rhein-sieg-kreis@polizei.nrw.de. Auf der Portalseite kann außerdem ein Formular zum jeweiligen Fall ausgefüllt werden.
Hohe rechtliche Hürden für Fahndungen der Polizei
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Veröffentlichung von Bildern gesuchter Personen sind streng. „Jede Öffentlichkeitsfahndung muss zwingend durch ein ordentliches Gericht angeordnet werden oder bei Gefahr im Verzug durch Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft“, erklärt Niesczery.
Die öffentlichen Fahndungen der Polizei sollten also nicht mit der privaten Veröffentlichung von Aufnahmen von Überwachungskameras oder anderen Bildern mutmaßlicher Täter gleichgestellt werden. Dadurch könne sogar im schlimmsten Fall polizeiliches Handeln behindert werden, sagt Niesczery. Außerdem könne man sich damit selber „zivilrechtlicher Belange und/oder eigener strafrechtlicher Verfolgung aussetzen“. (hen)