Seit 2026 müssen Steuerzahler Gebühren für den Rettungsdienst zahlen, wenn kein Transport notwendig ist. Der Kreis hat dies vorläufig ausgesetzt.
Gespräche auf LandesebeneVorerst keine Gebührenforderungen für Rettungsdienst in Rhein-Sieg

Der Rettungsdienst im Einsatz in Neunkirchen-Seelscheid. (Archivbild)
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Die Entscheidung des Kreistags in Rhein-Sieg über die neue Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst hat für große Diskussionen gesorgt. Das Problem: Sogenannte Fehlfahrten bei Rettungsdiensten, bei denen Patienten doch nicht ins Krankenhaus gebracht werden müssen, werden seit diesem Jahr nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt wie zuvor. Stattdessen werden die Patienten selbst zur Kasse gebeten und müssen die Gebühren anteilig zahlen.
Auch im Kreis führte das neue Vorgehen der Krankenkassen zu hitzigen Diskussionen. Beschließt der Kreistag die neue Gebührenordnung nicht, in der Bürgerinnen und Bürger die Kosten mittragen, entsteht ein Defizit in Millionenhöhe im Kreis-Haushalt. Durch Beschluss der Ordnung tragen die Steuerzahler einen Teil der Kosten. Beschlossen wurde die neue Gebührenordnung im Dezember dennoch, allerdings durchaus mit Bauchschmerzen. So sprach Landrat Sebastian Schuster von einem „Paradigmenwechsel im Umgang mit den Kosten für den Rettungsdienst“.
Kreisausschuss beschließt Aussetzung der Gebührenbescheide
Besorgnis hat diese neue Regelung vor allem ausgelöst, weil sich Menschen, die finanziell weniger gut aufgestellt sind, jetzt durchaus vorher überlegen, ob sie einen Rettungswagen rufen sollen und können oder nicht.
Um mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten und diese zu entlasten, hat der Kreisausschuss jetzt einstimmig beschlossen, die Gebührenforderung für den Rettungsdienst, die seit dem 1. Januar in Kraft getreten ist, vorläufig auszusetzen.
Mit dem Beschluss reagierte der Kreisausschuss auf einen Dringlichkeitsantrag der CDU und der Grünen. Durch die aufgrund der Kürzungen der Krankenkassen getroffenen Beschlüsse einiger Landkreise und kreisfreien Städte, „die Gebührenforderung weitergeben zu müssen“, sei der Druck auf alle beteiligten Verhandlungspartner so groß geworden, dass mittlerweile Bewegung in die Angelegenheit gekommen sei, heißt es im Antrag der beiden Fraktionen.
Die Aussetzung war die einzig richtige Entscheidung
Demnach seien Gespräche zwischen den Kostenträgern, den kommunalen Spitzenverbänden und NRW-Gesundheitsminister Laumann angekündigt. „Ziel ist es, bis zur Reform des Gesetzes der Notfallversorgung durch die Bundesregierung, welches vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, eine Zwischenlösung zu erreichen.“ Diese solle unter Moderation von Karl-Josef Laumann bis Ostern erzielt werden, sodass die Kostenübernahme dieser sogenannten Fehlfahrten geregelt wird.
„Es kann nicht sein, dass Leistungen, die eigentlich die Krankenkassen zahlen müssten, abgegeben werden“, sagte Ingo Steiner, Fraktionsvorsitzender der Grünen. „Das Problem muss nicht auf den Schultern der Bürger ausgetragen werden.“
Für die CDU sei die Aussetzung der Gebührenbescheide bis zum 30. Juni das äußerste vertretbare Ziel, erklärte Björn Franken, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. „Die Menschen brauchen Klarheit, und die haben wir jetzt geschaffen. Die Aussetzung war die einzig richtige Entscheidung,“ sagte er der Redaktion. Dennoch dürfe auch die Zahlungsfähigkeit der Kreisverwaltung nicht außer Acht gelassen werden. „Daher die zeitliche Begrenzung, um das planbar machen zu können.“
Gebührenforderungen werden vorläufig bis Mitte des Jahres ausgesetzt
So entstünden laut einer Rechnung der Kreisverwaltung bei durchschnitlich 14.200 Rettungstransporten pro Monat rund 850.000 Euro an Gebühren, die nicht von den Krankenkassen erstattet würden.
Auch die Sozialdemokraten begrüßten den Antrag ausdrücklich. Die SPD habe in der Abstimmung über die Gebührenordnung im Dezember dagegen gestimmt, „weil der Beschluss zur Verunsicherung der Bevölkerung geführt hat“, erklärte Michael Richter.
Der Beschluss sieht nun vor, dass die Gebührenforderungen an gesetzlich Versicherte vorerst bis zum 30. Juni 2026 ausgesetzt werden. Sollten Gebührenbescheide seit dem 1. Januar bis zum Beschluss der Aussetzung durch den Kreis am 19. Januar bereits verschickt worden sein, würden diese nicht zurückgenommen, erklärte Schuster. „Aber wir werden diese auch nicht nachverfolgen,“ so der Christdemokrat.
Dennoch ist in der Vorlage der Verwaltung festgehalten: „Bei einem Zurückstellen der Rechnungsstellung gehen die Ansprüche gegen die Patienten nicht verloren, da kein Forderungsverzicht ausgesprochen wird.“ Einfach gesagt: Sollte es in den anstehenden Spitzengesprächen nicht zu einer Lösung auf höherer politischer Ebene kommen, können die Gebührenbescheide weiterhin vollstreckt werden.
Das Thema soll dann in den Gremien des Rhein-Sieg-Kreises nach den Gesprächen auf Landesebene erneut auf der Tagesordnung stehen.

