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ProzessPolizist entdeckt Cannabis-Plantage in Sankt Augustiner Garten

Lesezeit 2 Minuten
Nahaufnahme einer Cannabispflanze

Eine illegale Cannabis-Zucht entdeckte ein Polizist in Sankt Augustin. Ein 55-Jähriger und sein Stiefsohn saßen nun vor Gericht.  

Ein 55-Jähriger und sein Stiefsohn landeten wegen illegaler Cannabispflanzen vor Gericht. Der Versuch, seinen Stiefsohn zu schützen, misslang. 

Klassisch verplappert hat sich ein 55-Jähriger, als die Polizei bei ihm klingelte. In seinem Garten an einem Mehrfamilienhaus in Sankt Augustin hatte ein Beamter illegale Cannabispflanzen entdeckt. Das sei die Plantage seines Stiefsohns, den wolle er aber „raushalten“. Deshalb gab er den Namen des jungen Mannes nicht preis. Vor dem Schöffengericht erzählte er indes eine andere Geschichte.

Er habe lediglich ein Samentütchen in den Sachen des Stiefsohns gefunden und einige Körner probehalber in die Erde gesteckt, die zu seiner Überraschung auch gediehen, so der Angeklagte. Doch sein Versuch, im Nachhinein die ganze Schuld auf sich zu nehmen, misslang.

Abfrage im Sankt Augustiner Rathaus führte zum Angeklagten

Denn die Ermittler im Zeugenstand konnten sich an den Wortlaut des Gesprächs im Garten im Oktober 2022 noch sehr deutlich erinnern. Und sie schilderten vor dem Schöffengericht, wie sie dem jungen Mann mit zwei simplen Abfragen im Register des Einwohnermeldeamts auf die Spur kamen.

Bis 2020 hatte dieser nachweislich in der ruhigen Wohnstraße im Ortsteil Menden gewohnt, bevor er nach Köln umzog. Wie lange er sich schon dem Drogenanbau gewidmet hatte, blieb unklar.

Auf Dachboden in Sankt Augustin lagen getrocknete Cannabisblätter

Auf dem Dachboden fanden die Fahnder trockene Cannabisblätter: Offenbar hatte der 20-Jährige bei anderer Gelegenheit „Gras“-Bündel nach der Ernte an einer Wäscheleine aufgehängt und getrocknet. Sowohl in der polizeilichen Vernehmung wie in der Hauptverhandlung schwieg der Programmierer.

Anders als die Staatsanwaltschaft sah der Vorsitzende Richter Herbert Prümper allerdings keine Anhaltspunkte für einen Handel mit der weichen Droge. Mit 1,4 Kilogramm sei die Menge an Cannabis zwar hoch, der Wirkstoffgehalt mit vier Prozent laut Laborbefund aber niedrig. Eine der beiden Strafverteidiger bezeichnete den Stoff als „Schrott“.

Das Schöffengericht verurteilte den Stiefsohn wegen Betäubungsmittelbesitzes zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Er muss zudem als Auflage ein Bußgeld von 6000 Euro an die Organisation „Keine Macht den Drogen“ bezahlen. Bei einem Geständnis wäre die Strafe milder ausgefallen, so der Richter.

Sein geständiger und ebenfalls nicht vorbestrafter Stiefvater wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 4950 Euro (90 Tagessätze á 55 Euro) verurteilt, das sind für ihn drei Netto-Monatsgehälter.