Verwaltungsgericht in Köln sieht Untere Naturschutzbehörde als Wächter über Laichwege in der Natur.
„Stadt hat rechtmäßig gehandelt“Gericht weist Klage gegen Amphibien-Schutzzaun in Sankt Augustin ab

Es geht nicht mehr zurück: Die Stadt hatte einen Amphibienschutzzaun am Butterberg errichtet. Erdrampen begrenzen das Überwinden in nur eine Richtung.
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Eine für Andreas Fey „ungewöhnliche Entscheidung“ hat das Verwaltungsgericht Köln getroffen. Es ging um die Amphibienschutzzäune, die von der Stadt am Butterberg aufgestellt wurden. Fey sah darin die Bewegungsfreiheit von Fröschen, Kröten, Molchen oder auch Schlangen gefährdet, die einen Teich auf einem benachbarten Grundstück erreichen möchten. Die Klage verlangte den schnellen Abbau dieser künstlichen Barrieren. Das Gericht sah für die Antragsteller keine Zuständigkeit, eine Klage zu diesem Thema erheben zu dürfen.
Auf Nachfrage der Redaktion meinte Fey: „Das Gericht sieht den Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Stadt als unzulässig, indem es feststellt, dass ich als Privatmann mit meinem artenschutzrechtlichen Engagement, selbst wenn ich auf meinem Grundstück eigene Investitionen erbracht habe, absolut keine eigenen Rechte zum Schutz der Tiere gegenüber der Stadt geltend machen kann. Es ist nach Ansicht des Gerichts Aufgabe und Sache der Unteren Naturschutzbehörde, den Zaun zu unterbinden, wenn dieser die Fortpflanzungsstätten beeinträchtigt und das Naturschutzrecht verletzt wird.“
Die Stadt sieht sich in ihrer Entscheidung bestätigt. „Das Verwaltungsgericht Köln hat den Antrag abgelehnt, die Stadt zum Abbau des Amphibienschutzzauns im Bereich des Butterbergs zu verpflichten. Das Gericht hat bestätigt, dass die Stadt auch in diesem Fall rechtmäßig gehandelt hat“, so Stadt-Pressesprecher Benedikt Bungarten auf Nachfrage der Redaktion.

Der Butterberg ist auch ein Lebensraum. Andreas Fey (l.) und Achim Baumgartner, beide BUND, am Amphibienschutzzaun. Im Hintergrund ein Teich, den die Amphibien zum Laichen erreichen wollen.
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„Durch den Amphibienschutzzaun wird, so die Entscheidung des Gerichts, nicht in die auf dem Grundstück des Antragstellers vorhandenen Gewässer eingegriffen.“ Die Möglichkeit des Laichens von Tieren, welche von fremden Grundstücken zu den Gewässern des Antragstellers wandern, stelle aus grundrechtlicher Sicht eines Eigentümers des Grundstücks und Betreibers der Anlagen lediglich eine Erwartung dar, die ihrerseits nicht rechtlich geschützt sei.
Gericht entschied schon einmal gegen Eilantrag des BUND gegen Arbeiten auf dem Butterberg
Nachdem der vom BUND gegen den Bebauungsplan gerichtete Eilantrag mit Beschluss vom Februar dieses Jahres abgelehnt wurde, habe die Stadt mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen, so Bungarten. Dazu erfolgten bis Ende Februar 2025 Baumfällarbeiten, dann folgen Rodungsarbeiten sowie die übliche Kampfmittelsondierung. Da im Sinne des Artenschutzes sichergestellt sein müsse, dass die Bodenbereiche frei von Amphibien sei, wurde der Amphibienschutzzaun in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises errichtet.