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Prozess am LandgerichtMietanhänger prallt bei Fahrt von Sankt Augustin nach Nümbrecht ins Auto

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Am Bonner Landgericht fand ein Gütetermin zu dem Fall statt. Das Eingangsportal des Landgerichts.

Am Bonner Landgericht fand ein Gütetermin zu dem Fall statt.

Die Versicherung lehnt einen Vergleich ab. Jetzt muss ein Gutachter klären, ob der Baumarkt-Anhänger einen Mangel hatte.

Alles lief wie am Schnürchen an diesem Märztag im Jahr 2024. Für die Vorbereitungen ihres Umzugs von Sankt Augustin nach Nümbrecht hatte sich die Familie bei einem Baumarkt einen Anhänger gemietet. Der sollte am nagelneuen chinesischen SUV mit Modellnamen Fengon 580 Amber gekuppelt werden.

Furchtbarer Knall bei zweiter Fuhre von Sankt Augustin nach Nümbrecht

Damit hatte der Sohn, ein Garten- und Landschaftsbauer, kein Problem. Der Anhänger rastete in die serienmäßig gelieferte Deichsel des Autos ein. Noch einmal händisch gerüttelt, ob das Ganze stabil ist. Keine Frage, die Sache saß. In der Nähe standen zwei Mitarbeiter des Baumarkts, die sich die Szene anschauten – und keine Einwände gegen das Vorgehen des 34-Jährigen hatten. Dann wurde der Anhänger mit Bauplatten beladen und Kurs auf Nümbrecht genommen.

Als der Sohn am selben Tag mit einem Kumpel eine zweite Fuhre mit Baumaterial von Sankt Augustin transportierte, gab es „kurz vor dem Ziel einen furchtbaren Knall“. Der 34-Jährige bremste, stieg aus und erkannte das Malheur: Der Anhänger hatte sich von der Kupplung gelöst und war gegen den SUV geprallt. Mit ordentlichem Schaden, wie sich herausstellen sollte: Reparaturkosten von 5367,19 Euro, 1000 Euro Wertminderung und der Preis eines Sachverständigen-Gutachtens zum Blechschaden summierten sich auf 7534,83 Euro.

Familie vermutete einen Mangel am gemieteten Anhänger

Der Fall landete als Zivilklage vor dem Bonner Landgericht. Die Familie konnte sich die Sache ausschließlich damit erklären, dass der gemietete Anhänger einen Mangel hatte. Deswegen forderte die Mutter als Halterin des Autos von der Versicherung des Baumarkts Schadensersatz. Die Versicherung jedoch konterte, an dem Anhänger sei alles in Ordnung gewesen. Entweder habe der Sohn den Anhänger schlecht angehängt, oder der Kugelkopf der Anhänger-Kupplung am Klägerfahrzeug sei fehlerhaft gewesen.

Vor der 1. Zivilkammer ging es beim Gütetermin um Ursachenforschung: Die Anhänger-Kupplung stand außer Verdacht, auch an der handwerklichen Professionalität des Sohns schien es kaum einen Zweifel zu geben. Dennoch, so der Kammervorsitzende Stefan Bellin, obliege es der Kläger-Partei, zu beweisen, dass der Anhänger einen Mangel hatte. Aber das gehe nur mit einem Sachverständigen-Gutachten. Eine prozessuale Entscheidung, die für die Klagenden teuer werden könnte, vor allem, wenn sich herausstellen sollte, dass der Anhänger nicht der Auslöser für den Schaden war.

Versicherung lehnte vorgeschlagenen Vergleich ab

Am Ende schien ein Vergleich, den Bellin vorschlug, durchaus möglich: Die Versicherung zahlt ein Drittel das Schadens, mithin 2511,61 Euro – und damit wären alle weiteren Ansprüche erledigt. Die Klägerin ließ sich angesichts der schwierigen Beweislage nicht lange bitten und stimmte nach kurzer Beratung mit ihrer Anwältin dem Vergleich zu. Die Rechtsvertreterin der Versicherung hatte ein Okay zunächst nicht ausgeschlossen. Aber nach Rücksprache mit ihrem Auftraggeber musste sie dann doch zurückziehen. Jetzt kommt ein Gutachter zum Zug.