Versuchte BrandstiftungNachbarschaftsstreit in Sankt Augustin eskaliert und landet vor Gericht

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Die Kölner Feuerwehr rückt bei Brandstiftung aus (Symbolbild). Zwei Einsatzfahrzeuge stehen auf der Straße mit zwei Feuerwehrmännern.

Die Kölner Feuerwehr rückt bei Brandstiftung aus (Symbolbild).

Eine 69-Jährige wurde wegen versuchter Brandstiftung bei ihren Nachbarn angeklagt. Die Parteien aus Sankt Augustin trafen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht.

Ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit hatte einen brandgefährlichen Tiefpunkt: Ein 37-Jähriger fand in seinem Keller am Sankt Augustiner Kiefernweg eine Zigarettenkippe und angekokeltes Papier. Er zeigte die mutmaßliche Verursacherin an. Die 69-Jährige musste sich nun, eineinhalb Jahre später, vor dem Schöffengericht wegen versuchter vorsätzlicher Brandstiftung verantworten. Die Parteien trafen sich nicht zum ersten Mal vor dem Kadi.

Die Seniorin wurde bereits mehrfach verurteilt, unter anderem wegen Beleidigung und wegen Vortäuschens einer Straftat. Im Prozess sagte sie, sie kenne den Mann aus dem Nachbarhaus eigentlich gar nicht. Ihr Ehemann, 83, erklärte im Zeugenstand die Lage: Entzündet habe sich der Streit am Lärm der spielenden Kinder, die nachmittags auf dem Gehweg Rollschuh fuhren. Seine Frau habe um Ruhe gebeten, daraufhin sei der Vater, der 37-Jährige, ausfallend geworden. „Ob das stimmt, wissen wir nicht“, kommentierte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand die Schilderungen.

Brand in Sankt Augustin war theoretisch möglich

Und zitierte aus vorangegangenen Urteilen, dass die Angeklagte vor Zeugen nicht nur einmal mit Schimpfworten nur so um sich geworfen hat. Auch die Polizei und das Gericht verschonte sie nicht. Die spielenden Kinder wurden ebenfalls zur Zielscheibe: Die Rentnerin warf mit Gegenständen nach ihnen.

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Die Zigarettenkippe gehörte unstreitig ihr. Das ergab ein DNA-Abgleich. Wie diese auf das Papier in den Keller gekommen war, wurde vor Gericht nicht geklärt. Für den Strafverteidiger sah es nach einer Inszenierung aus, um seiner Mandantin etwas unterzuschieben. Der Ehemann der Angeklagten mutmaßte, die Nachbarsfamilie habe den Stummel vielleicht aus dem Müll gefischt und im eigenen Keller platziert.

Theoretisch hätte die Glut der Kippe das Papier entzünden können, und die Flammen hätten dann auf den Holzverschlag übergreifen können, erläuterte der Brandermittler der Polizei. Praktisch hatte der glimmende Rest noch nicht einmal das Werbeblättchen geschwärzt, die braunen Ecken stammten offenbar von vergeblichen Versuchen, das Papier zu entflammen. Die Frage sei, ob überhaupt jemand einen Brand habe verursachen wollen, wandte die Staatsanwältin ein.

Nachbar aus dem Kiefernweg zufrieden

Die Szenerie hatte zumindest die verfeindeten Nachbarn und auch andere Bewohner des Mehrfamilienhauses in Angst und Schrecken versetzt. Der Tatvorwurf lautete am Ende lediglich versuchte Sachbeschädigung, weil die Materialien im Keller des Malers und Lackierers durch eine Rauchentwicklung hätten Schaden nehmen können. Das Verfahren wurde mit Zustimmung aller eingestellt gegen eine Geldbuße von 750 Euro, so hoch ist die Monatsrente der 69-Jährigen. Der Nachbar zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Seit dem Vorfall damals ist jedenfalls Ruhe.“

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