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StadtverwaltungStreit in Sankt Augustin um Stelle des Beigeordneten

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Im Rathaus von Sankt Augustin ist die Stelle des Technischen Beigeordneten neu zu besetzen.

Im Rathaus von Sankt Augustin ist die Stelle des Technischen Beigeordneten neu zu besetzen.

Nachfolger von Amtsinhaber Gleß verdient über 100.000 Euro im Jahr. Zwei Kandidaten im Gespräch. CDU sieht keinen Skandal.

Es geht um eine Position in der Stadtverwaltung, die im Jahr mindestens 111.390,60 Euro bringt. Das Gehalt kann sich aber noch durch Familienzuschlag und die Kinderanzahl erhöhen. Die lukrative Stelle des Technischen Beigeordneten ist der Gehaltsgruppe B2 zugeordnet. Der jetzige Amtsinhaber, Rainer Gleß, tritt nach 23 Jahren nicht mehr an. Zum 1. August 2025 muss deshalb ein Nachfolger gefunden werden.

Nach der Ausschreibung der Stelle kamen zwölf Bewerbungen im Rathaus von Sankt Augustin an. Auf der Sitzung des Stadtrates am 15. Mai sollte eigentlich die Wahl stattfinden. Doch es kam ganz anders. Der Tagesordnungspunkt wurde auf den 3. Juli 2025 verschoben. Bürgermeister Dr. Max Leitterstorf (CDU) bemängelte, dass nicht alle Fraktionen die Möglichkeit gehabt hätten, sich über die Kandidaten zu informieren. Konkret bedeute dies für ihn, dass der Kandidat der Ratskooperation aus SPD, Grünen und FDP zu spät benannt worden sei.

Bürgermeister von Sankt Augustin möchte einen anderen Kandidaten als die Mehrheit im Stadtrat

In der Sitzungsvorlage für den 15. Mai sind zwei Namen genannt. Stephan Gal und Stefan Lambert. Der letztere ist der Favorit der Ratskooperation. Leitterstorf hingegen könnte sich eine Zusammenarbeit mit Stephan Gal gut vorstellen, der als Fachbereichleiter Planen und Bauen in der Stadt Bergheim im Rhein-Erft-Kreis arbeitet. Allerdings hat die CDU nicht die Mehrheit im Stadtrat, sodass die Kooperation ihren Kandidaten Stefan Lambert durchsetzen könnte. 

Die Fraktionsvorsitzenden Marc Knülle (SPD) und Martin Metz (Grüne) betonen im Gespräch mit der Redaktion, dass ihre Fraktionen alle Bewerbungen geprüft hätten und nach „sorgfältiger Auswahl auf Stefan Lambert gekommen sind.“ Eine Parteizugehörigkeit hätte keine Rolle gespielt. Der parteilose Lambert sei für alle der beste Kandidat gewesen. Die fachliche Kompetenz sei für diese Position wichtig. Auch der derzeitige Amtsinhaber Gleß ist parteilos.   

Die fachlichen Voraussetzungen für das Amt des Technischen Beigeordneten sind zu beachten

In einem Schreiben an alle Ratsmitglieder betonte Leitterstorf, dass die Beigeordneten die „für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen müssen.“ Immerhin ginge es um einen Betrag von über einer Million Euro, die während der achtjährigen Amtszeit von der Stadt erbracht werden müsse. Eine Probezeit gibt es für diesen politischen Beamten nach erfolgreicher Wahl nicht. 

CDU-Fraktionsvorsitzender Sascha Lienesch: „Der Bewerber um die Stelle des Technischen Beigeordneten, Herr Lambert, kam von den zwölf Bewerberinnen und Bewerbern aufgrund der Bewerbungsunterlagen nicht in die engere Auswahl der CDU-Ratsfraktion. Wir halten ihn bisher aufgrund der Unterlagen als für die Stelle nicht geeignet. Deshalb haben wir ihn im Vorfeld der letzten Ratssitzung nicht zu einem Vorstellungsgespräch in unsere Fraktion eingeladen.“  Eine Probezeit gebe es bei Wahlbeamten nicht. „Unser Ziel ist es, einen guten neuen Technischen Beigeordneten zu wählen. Das Prinzip der Bestenauslese gilt.“

CDU in Sankt Augustin sieht ganz normalen Vorgang, der nicht geeignet „für eine Skandalisierung“ sei

Die Ampel-Fraktionen hätten am vergangenen Mittwoch mitgeteilt, dass sie „den Bewerber Lambert offiziell vorgeschlagen. Deshalb möchten wir ihm selbstverständlich die Chance geben, sich bei der CDU-Fraktion vorzustellen, damit auch unsere Ratsleute am 3. Juli in der Ratssitzung eine gewissenhafte Entscheidung treffen können. Deshalb wurde der Tagesordnungspunkt in der vergangenen Sitzung von der Tagesordnung genommen und ist nun für die Juli-Sitzung vorgesehen.“ Das sei „aus unserer Sicht ein ganz normaler Vorgang und nicht geeignet für eine Skandalisierung.“