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In Siegburg vor GerichtVermieter beanstandet Mängel an Leih-Wohnmobil nach Rückgabe

Lesezeit 3 Minuten
Amtsgericht_Siegburg_Eingang

Der Eingang zum Amtsgericht in Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Auf den Traumurlaub mit dem Wohnmobil folgte der Ärger: Der Vermieter stellte bei Rückgabe einige Mängel fest, das Ehepaar wollte für die Schäden aber nicht zahlen. Diese seien schon bei der Ausleihe Mitte Juni 2021 vorhanden gewesen, das könnten die Nachbarn bezeugen. Der Fall landete vor dem Siegburger Amtsgericht.

Ehepaar: Schaden bei der Übergabe nicht bemerkt

„Wir waren naiv“, sagte der Mittfünfziger in der Güteverhandlung im Zivilverfahren, sie hätten zum ersten Mal einen Caravan gemietet. Er habe das Fahrzeug genauer unter die Lupe nehmen wollen, das aber unterlassen, als der Verleiher etwas spitz bemerkte, dass ihm solche Kunden, die fotografisch jeden Kratzer dokumentierten, „die Liebsten“ seien.

Zuhause angekommen, habe der Sohn das Wohnmobil eingehend untersucht und einen Schaden an der Karosserie entdeckt, der nicht im Übergabeprotokoll vermerkt war. Die Nachbarn, die beim Beladen halfen, seien dabei gewesen und hätten eine diesbezügliche Erklärung unterzeichnet.

Richter Dirk Oberhäuser überzeugte das nicht. Die Kunden hätten die Mängel sofort vor Ort reklamieren und schriftlich bei der Übergabe festhalten lassen müssen: „Dafür ist so ein Protokoll doch da.“ Auch der Einwand der Rechtsanwältin des Verleihers, der Schaden hätte auch auf dem Heimweg passieren können, sei nicht von der Hand zu weisen: „Möglich ist alles.“ Auf die Frage des Richters, warum die Kunden nicht umgehend an diesem Tag den Fahrzeug-Vermieter kontaktiert hätten, reagierten die Urlauber mit Achselzucken: „Wir wollten halt los, hatten es eilig.“

Verleiher fordert 1000 Euro als Eigenanteil der Vollkaskoversicherung

Nach der Rückkehr aus dem Traumurlaub zweieinhalb Wochen später kam das böse Erwachen. 1000 Euro forderte der Verleiher von dem Paar, so hoch war der Eigenanteil der Vollkaskoversicherung. Als die Kunden nicht zahlen wollten, erhob der Fahrzeuginhaber Klage. 1000 Euro seien zu viel, wehrten sich die Beklagten, ein Kostenvoranschlag, den sie von einer Werkstatt besorgten, belief sich auf nur 650 Euro.

Doch dieser hielt der Überprüfung des Gerichts nicht stand, weil die Werkstatt nicht das Original-Fahrzeug in Augenschein genommen hatte, sondern lediglich die Fotos des Schadens mit einem baugleichen Modell verglich, „das wurde gerade in der Werkstatt repariert“, sagte der Ehemann.

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Die Frau beteuerte in der Verhandlung: „Wir sind bereit, 650 Euro zu zahlen.“ Das war dem Verleiher aber zu wenig. Der Zivilrichter gab dem Kläger Recht. Nach Beratung ihres Anwalts zeigte sich das Ehepaar einverstanden, doch noch die verlangten 1000 Euro zu überweisen.

Die Kosten des Gerichtsverfahrens werden unter den Parteien aufgeteilt, das ist Usus in der Güteverhandlung. 57 Prozent zahlen die Beklagten, 43 Prozent der Kläger. Fürs nächste Mal hätten sie etwas gelernt, schloss der Richter die Verhandlung. Es werde kein nächstes Mal geben, verkündete die Gattin: „Wir haben uns ein Wohnmobil gekauft.“