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Besoldung von Bürgermeister Franz HuhnSiegburger Grüne fühlen sich vom Beigeordneten getäuscht

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Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn

Siegburg – Der Rat hat keine Wahl. Auf Geheiß der Kommunalaufsicht muss er, wie berichtet, die Höhergruppierung des Bürgermeisters zurücknehmen. Doch wird die Rückstufung von der Besoldungsgruppe B?6 auf B?5 in der Sitzung am Donnerstag, 11. Juni, nicht geräuschlos über die Bühne gehen. In der Kritik steht freilich nicht Bürgermeister Franz Huhn, sondern dessen Rechte Hand, der 1. Beigeordnete Ralf Reudenbach. Von dem fühlen sich die Grünen jetzt getäuscht, wie deren Fraktionschefin Astrid Thiel in einer Pressemitteilung schreibt.

Zwar war die Entscheidung pro Höhergruppierung, für die es laut Aufsichtsbehörde keine Rechtsgrundlage gab, im Dezember 2013 einstimmig, also auch mit den Stimmen der Grünen, gefasst worden. Aber nur, weil Reudenbach die Besoldung nach B?6 als „rechtssicher und zwingend“ bezeichnet habe, argumentieren die Grünen. „Herr Beigeordneter Reudenbach wies darauf hin, dass es sich bei der Stellenbewertung zu der laufenden Nummer 1 um eine zwingende gesetzliche Folge handele“, zitiert Astrid Thiel aus dem Protokoll der Ratssitzung vom 12. Dezember 2013.

Hinweis fehlte

Die Stadt hatte sich in der Sitzungsvorlage auf die Fortschreibung der Volkszählung von 1987 berufen, nach der Siegburg die Grenze von 40?000 Einwohnern, die für die Besoldung nach B?6 erforderlich sind, überschritten hatte. Der Hinweis auf das um rund 1000 Einwohner geschrumpfte Ergebnis der „Zensus“-Erhebung von 2011, die der Rhein-Sieg-Kreis jetzt als maßgebliche Grundlage für eine Hochgruppierung wertet, fehlte in der Vorlage.

Dieser Aspekt sei freilich im Vorfeld „immer wieder erläutert worden“, betont Reudenbach und verteidigt seine Rechtsauffassung. Er habe sich an den „Wortlaut“ des Gesetzes gehalten, das ausdrücklich eine Volkszählung als Grundlage für die Besoldungseinstufung von Wahlbeamten nennt und Zensus als eine Erhebung „zwischen zwei Volkszählungen“ bezeichne.

Mithin sei es auch nicht „fahrlässig“ gewesen, vor der Entscheidung keine Stellungnahme der Kommunalaufsicht einzuholen. Auch weil damals nicht abzusehen gewesen sei, dass die Fortschreibung der Volkszählung von 1987 aufgegeben werden sollte. „Im Nachhinein“, so Reudenbach, „kann man leicht zu einer anderen Rechtsauffassung kommen.“

Indes bleibt der Beigeordnete bei seiner ursprünglichen Bewertung, was die Grünen „trotzig“ nennen. Das zeuge, so Thiel, von „Uneinsichtigkeit und Ignoranz“. Für sie sei das Vertrauen in den juristischen Beigeordneten „beschädigt“. Wesentlich gelassener sieht es indes SPD-Fraktionschef Frank Sauerzweig. „Wir mussten damals nach den Fakten entscheiden, die uns die Stadt vorgelegt hat“, sagte er und sieht es als „richtigen Weg“, dass Siegburg, um Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, jetzt die Entscheidung der Aufsichtsbehörde akzeptiere und die Differenz zwischen den Besoldungsgruppen – brutto rund 400 Euro pro Monat – zurückgezahlt werde.