In Siegburg vor GerichtMann missbraucht Enkelinnen seiner Lebensgefährtin

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Der Mann auf der Anklagebank hält sich die Hand vor Augen und stößt hervor: „Ich bin schuld.“ Der 57-Jährige hat gestanden, die Enkelinnen seiner damaligen Lebensgefährtin missbraucht zu haben. Die Ältere hatte sich 2016 der Oma anvertraut, die versprach: „Ich beschütze dich.“ Als die jüngere der älteren Schwester 2020 von ähnlichen Übergriffen des „Opas“ erzählte, blieb nichts mehr unter der Decke.

Richterin Alice Weismann hatte darauf verzichtet, die heute 17 und 13 Jahre alten Mädchen als Zeuginnen zu laden. Bereits bei der Polizei hatte der Lagerarbeiter die zwangsweisen Zungenküsse und das Streicheln der nackten Kinderkörper eingeräumt, in einem der insgesamt zehn Fälle ging der Missbrauch noch weiter. „Die Mädchen ekelten sich“, schilderte die Anwältin der Nebenklage.

Sorge um andere Enkel von leiblichen Söhnen

Beide Kinder waren zum Zeitpunkt der Übergriffe etwa zwölf Jahre alt. Die Opfer seien zum einen erleichtert, dass der 57-Jährige sich vor Gericht verantworten muss, so ihre Anwältin. Zum anderen sorgten sie sich um andere Kinder: Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hat fünf Söhne aus seiner geschiedenen Ehe und neun leibliche Enkel im Alter von zwei bis zehn Jahren. Um diese zu schützen, muss er binnen eines Monats dem Gericht schriftliche Erklärungen seiner Söhne vorlegen, dass diese von seinen Taten und der Verurteilung wissen. Dass der Angeklagte allein mit seinen Enkeln bleibe, müsse verhindert werden, so Weismann.

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Die Richterin folgte in ihrem Urteil der Forderung der Staatsanwältin, die 22 Monate Haft gefordert hatte, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Bewährungszeit von vier Jahren ist die längste, die ein Gericht verhängen kann. Ein Bewährungshelfer solle den Arbeiter darin unterstützen, einen Therapeuten zu finden.

Zudem muss der Angeklagte jedem Mädchen 5000 Euro auf ein Konto einzahlen, über das sie ab ihrem 18. Geburtstag verfügen könnten. Das Darlehen hat er bereits aufgenommen, die Summe aber zunächst an die Großmutter überwiesen. Diese habe Sorge gehabt, so sein Verteidiger, dass die Mutter der Mädchen, also ihre Tochter, das Geld für sich verbrauche. Das Verhältnis sei schon vor den Vorfällen schwierig gewesen. Mutter und Töchter sind mittlerweile weggezogen.

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