In Siegburg vor Gericht35 Jahre alte Mutter tauschte Sex gegen Heroin

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Justitia spricht Recht. 

Justitia spricht Recht. 

Troisdorf/Siegburg – Im Strafrecht können manchmal Milligramm darüber entscheiden, ob jemand zwei oder gar fünf Jahre hinter Gittern sitzt. Denn die Höchststrafe für Drogenbesitz hängt ab vom Wirkstoffgehalt der gefundenen Menge. Aber auch die Umstände fallen ins Gewicht, das zeigt der Fall einer 35-Jährigen, die in der Troisdorfer City mit einem Krümel Heroin geschnappt worden war und nun vor dem Siegburger Schöffengericht stand.

Drogen-Krümel war 20 Milligramm zu schwer

4,7156 Gramm wog die harte Droge, die die Mutter eines halbwüchsigen Sohnes bei sich hatte, was etwa 47 Konsumeinheiten entspricht. Laut Laboranalyse enthielt die Masse 1,3 Gramm Heroinhydrochlorid und 0,2 Gramm Mam-Hydrochlorid – bis zu 1,5 Gramm gilt der „minderschwere Fall“, der milder bestraft wird. Doch weil die Mam-Substanz eine stärkere Wirkung hat, wird sie wie 0,22 Gramm Heroinhydrochlorid gewertet, macht also 1,52 Gramm.

Doch diese 20 Milligramm sollten der geständigen Angeklagten nicht zum Verhängnis werden. Die 35-jährige gelernte Kinderpflegerin sei seit 14 Jahren heroinabhängig, „ein Opfer ihrer Droge“, sagte ihr Strafverteidiger. Nach der Realschule machte sie die Ausbildung, bekam aber früh ein Baby und jobbte nur noch, mal an der Supermarktkasse, mal im Lager; derzeit bezieht sie Hartz IV.

Auch vor Gericht stand die Alleinerziehende schon, erhielt 2017 und 2018 Geldstrafen wegen Diebstahls. „Bis jetzt war Pause, das ist schon eine lange Zeit für Abhängige“, sagte Richter Herbert Prümper. Für seine Mandantin spreche, dass sie die Drogenmenge nur habe schätzen können, sagte ihr Anwalt.

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Sie habe das Heroin nicht gekauft, es sei ein Tauschgeschäft gewesen – sexuelle Dienstleistung gegen den Stoff. Es habe keine Vereinbarung gegeben, ihr Dealer habe die Höhe des „Lohns“ bestimmt. Den Namen des Mann verriet sie nicht, aus Angst vor Repressalien.

Gleichwohl schaue sie positiv in die Zukunft, berichtete die Angeklagte. Ihre Krankenkasse habe eine stationäre, sechsmonatige Langzeit-Therapie bewilligt, Start im wenigen Wochen. „Sie haben eingesehen, dass Sie Hilfe brauchen“, sagte die Staatsanwältin, die eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten forderte „um den guten Weg nicht zu verbauen“; auch wenn eigentlich die Arbeitslosigkeit und die Sucht gegen eine positive Prognose sprächen. Der Verteidiger plädierte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen.

Das Schöffengericht verhängte 150 Tagessätze à zehn Euro. Die 1500 Euro kann die Angeklagte in Raten zahlen. Von der Verhängung einer Bewährungsstrafe wurde noch einmal abgesehen. Bei einem Rückfall stünde sonst die 35-Jährige „mit einem Bein im Knast“.

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