ProzessTroisdorfer überfiel Frau – Sie wollte nicht für ihn kochen

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Am Siegburger Amtsgericht wurde der Überfall verhandelt. (Symbolbild)

Troisdorf/Siegburg – Der 30-Jährige machte aus seinen Absichten keinen Hehl: In einer Troisdorfer Gaststätte zeigte er einer Frau seine Einkäufe, Fleisch und Reis, sie solle doch bitte für ihn kochen. Als sie das ablehnte, verfolgte er die 56-Jährige auf dem Heimweg und überfiel sie an einer Straßenecke. Jetzt, zehn Monate nach der Tat, trafen die beiden vor dem Siegburger Amtsgericht wieder aufeinander.

Zwei Zeugen, die in der Nacht zum 3. Dezember zufällig des Wegs kamen, verhinderten wohl Schlimmeres. Die Frau habe am Boden gelegen und um Hilfe geschrien, der Mann lag bäuchlings auf ihr, schilderte ein 24-jähriger Student. Er habe befürchtet, dass der Angreifer bewaffnet sei, und einen Lieferwagen angehalten, um Verstärkung zu holen. Der Fahrer schnappte sich den Mann.

Nachbar warf Kabelbinder aus dem Fenster

Ein Nachbar habe noch Kabelbinder aus dem Fenster geworfen, um den 31-Jährigen, der sich zur Wehr setzte, zu fesseln. Sie hätten ihn aber festhalten können, bis die Polizei kam. Das Opfer wurde ins Krankenhaus gebracht: Die Arbeiterin hatte Prellungen und einen Schlüsselbeinbruch erlitten, sie war fast zweieinhalb Monate krank geschrieben. Im Zeugenstand schilderte sie, dass der Angreifer versucht habe, ihr die Leggins herunterzuziehen. Ohne Erfolg, da diese einen festen Gummibund habe und seine Hände an dem Stoff abrutschten.

Auf Nachfragen des Strafverteidigers räumte sie ein, den Mann aus der Wirtschaft zu kennen und ihn zuvor schon mal zu einer Suppe eingeladen zu haben. Das war etwa ein halbes Jahr zuvor in der Mittagszeit, und ihr Sohn sei zu Hause gewesen. „Bei uns in Kasachstan macht man das, wenn jemand Hunger hat.“ Der Angeklagte sei an ihr interessiert gewesen, sie aber nicht an ihm, was sie ihm auch deutlich gesagt habe: „Ich habe drei Kinder, er könnte doch mein Sohn sein.“

Angeklagter schweigt im Verfahren

Der Angeklagte sagte nichts zu dem Vorfall, „er hat weder zuvor noch während des Prozesses ein Wort des Bedauerns geäußert“, bemerkte die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Lena Retschkemann. Ungeklärt blieb, ob der angetrunkene 31-Jährige die Frau absichtlich zu Boden brachte oder ob er vielleicht stolperte und sie mitriss. Daher wurde er lediglich wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Als erwiesen sah das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Herbert Prümper hingegen den sexuellen Übergriff des bislang nicht vorbestraften Müllmanns auf die Geschädigte an.

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Das Urteil, ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Zahlung eines Schmerzensgeldes von 2500 Euro an das Opfer, ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.

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