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Rhein-Sieg-KreisZwei Alkoholsünder am Pfingstmontag erwischt

Lesezeit 2 Minuten

In Siegburg und Sankt Augustin wurden zwei Männer unter Alkoholeinfluss am Steuer erwischt. Beide müssen sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Am Pfingstmontag (9. Juni) hat die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis zwei Autofahrer unter Alkoholeinfluss aus dem Verkehr gezogen. In beiden Fällen wurden die Fahrer durch ihre unsichere Fahrweise auffällig.

1,6 Promille: Torkelnder Fahrer in Siegburg

In Siegburg fiel einer Streifenwagenbesatzung gegen 15.55 Uhr im Kreisverkehr Zeithstraße/Wellenstraße/Neuenhof ein Fahrzeug auf, das mehrfach den Bordstein touchierte. Die Beamten und Beamtinnen hielten den Renault in der Wellenstraße an.

Der Fahrer stieg sogleich aus und torkelte auf die Polizisten und Polizistinnen zu, wobei ihm Münzgeld aus der Hosentasche fiel. Die Einsatzkräfte rochen deutlichen Alkoholgeruch und fanden im Fahrzeuginnenraum eine leere Bierflasche. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,6 Promille.

Der 45 Jahre alte Autofahrer wurde mit auf eine Polizeiwache genommen, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde.

Zweiter Fall in Sankt Augustin: Fahrer ohne Führerschein

Gut zwei Stunden später meldete ein Zeuge der Polizei in Sankt Augustin einen Mann, der in der Hofgartenstraße im Ortsteil Menden offenbar unter Alkoholeinfluss stehend mit einem Pkw losgefahren sei. Die Polizisten und Polizistinnen steuerten die nahegelegene Halteranschrift des übermittelten Kennzeichens an.

Hier konnte das Fahrzeug gegen 18.10 Uhr zunächst nicht aufgefunden werden. Gerade als die Beamten und Beamtinnen wieder fahren wollten, bog der gesuchte VW in die Straße ein.

Auch hier stellten die Einsatzkräfte Alkoholgeruch in der Atemluft des 63-jährigen Fahrers fest. Außerdem hatte der Mann eine verwaschene Aussprache, eine geöffnete Dose eines alkoholhaltigen Getränks in der Mittelkonsole und war ebenfalls während der Fahrt gegen den Bordstein geraten. Der Atemalkoholtest ergab einen Wert von gut 1,4 Promille.

Die Beamten und Beamtinnen ordneten erneut die Entnahme einer Blutprobe an. Die Identität des Mannes, der versuchte, den Einsatzkräften gegenüber falsche Personalien anzugeben, wurde auf einer Polizeiwache festgestellt. Auch stellte sich heraus, dass der 63-Jährige nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, weshalb ihm unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird.

Beiden Alkoholsündern wurde ausdrücklich die Weiterfahrt mit fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt. Beide müssen sich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.