Schutzsatzung gefordertHaus verwahrlost seit zehn Jahren in Siegburg

Nicht überall ist es so liebevoll gepflegt wie in der Siegburger Innenstadt.
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- Nachbarn erzählten sich, dass Drogenabhängige in das leer stehende Haus eingedrungen seien.
- Anwohner beschwerte sich bei Stadtverwaltung.
- Daraufhin tat sich etwas auf dem Grundstück.
Siegburg – Das leerstehende Einfamilienhaus in der Stallberger Nachbarschaft war Gerd Schulte eine Dorn im Auge, mit dem verwahrlosten, zugewucherten Garten, der offenen Haustür und dem nur halb heruntergezogenen Garagentor.
Nachbarn erzählten sich, dass Drogenabhängige eingedrungen seien, auf einem Tisch habe man Spritzbesteck gefunden. Schulten zog vor zweieinhalb Jahren ins Viertel und erfuhr, das das Haus seit gut zehn Jahren leer stehe. Warum, kann er sich nicht erklären: „Eigentlich ist es in einem ganz gutem Zustand.“ So aber sei es ein Gefahrenherd.
Anwohner bemängelt Leerstand als ein allgemeines Problem
Schulten leitete viele Jahre das Bauverwaltungsamt und das Wohnungsbauamt in Troisdorf, 2015 ging er in den Ruhestand. Er sieht den Leerstand als allgemeines Problem, als weiteres Beispiel nennt er ein großes Wohn-und Geschäftshaus an der Scheerengasse im Stadtzentrum, dessen obere Etagen seit Jahren ungenutzt sind.
Wegen des Einfamilienhauses wandte er sich mit einer Beschwerde an die Stadtverwaltung: „Es ist ein Skandal, dass der Eigentümer in Zeiten knappen Wohnraums mit Duldung der zuständigen Behörde eine solche Immobilie verkommen lässt und dem Wohnungsmarkt entzieht“, schrieb er unter anderem.
Troisdorf hat bereits eine Wohnraumschutzsatzung
Daraufhin tat sich etwas auf dem Grundstück: Der Garten wurde gepflegt, die Haustür verschlossen. Um solche Zustände künftig zu vermeiden, fordert Schulten eine Wohnraumschutzsatzung, wie er sie in Troisdorf einführte und wie es sie heute auch in Köln gibt. Dort regelt sie „den Schutz von Wohnraum vor ungenehmigter Zweckentfremdung“.
Dazu zählt unter anderem Wohnraum, der „anderen als Wohnzwecken zugeführt wird“, zu mehr als der Hälfte für gewerbliche und berufliche Zwecke genutzt wird, so verändert wird, dass er nicht mehr bewohnbar ist, oder länger als drei Monate leer steht.
Stadtverwaltung sieht das Problem als nicht so dringend
Ordnungswidrigkeiten gemäß Satzung können mit Geldbußen bis zu 50 000 Euro geahndet werden. „Man muss allerdings auch Leute im Außendienst dafür haben“, sagt Schulten mit Blick auf die Umsetzung. Die Technische Beigeordnete Barbara Guckelsberger beschäftigte sich auf Anfrage der Redaktion mit dem Vorgang und schaltete weitere Stellen im Rathaus ein.
Sie kam zu dem Ergebnis, dass es sich bei den geschilderten Leerständen eher um „punktuelle Erscheinungen“ handele, das Haus auf dem Stallberg sei eine Ausnahme. Größere Leerstände seien eher ein Problem größerer Städte, in Siegburg sei man mit dem Thema nicht konfrontiert.
Wohnraum, der aus Gründen der Spekulation leer stehe, gebe es in Siegburg nicht – entsprechend habe man auch keine Schutzsatzung. Sie gibt zu bedenken, dass hinter einem Leerstand auch eine persönliche Geschichte stecken könne, ein Krankheits- oder Todesfall etwa oder Erben, die sich nicht einigen können.
Schulten lässt das nicht gelten, eine Satzung könne jedenfalls nicht schaden. „Auch Einzelfälle kann man nicht so einfach laufen lassen.“