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Urteil gegen KurierIn Siegburg festgenmommen – Angebliche Pferdenarkose war chemische Droge

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Das Landgericht in Bonn.

Das Landgericht in Bonn.

Bonner Landgericht verurteilt 24-jährigen Drogenkurier zu dreieinhalb Jahren Haft. Er wurde mit 1000 Gramm synthetischem Cannabinoid im Reise-Koffer an der Raststätte Siegburg-West erwischt.

Das Mobiltelefon des Drogenkuriers war das wichtigste Beweismittel in diesem Verfahren vor dem Bonner Landgericht. Der 24-Jährige hatte sein Handy freiwillig an die Zollfahnder abgegeben, nachdem sie ihn am 25. Februar 2026 von der A3 auf die Rastanlage Siegburg West gelotst hatten. In dem dunkelgrauen Opel Insignia mit dem polnischen Kennzeichen entdeckten sie inmitten von Handwerker-Klamotten einen glänzenden, graugrünen Koffer, in dem sie nach gewaltsamem Öffnen des Reißverschlusses sieben vakuumierte Folienbeutel mit insgesamt 9505 Gramm MDMB-4en-Pinaca, einem synthetischen Cannabinoid, fanden.

Der Fahrer beteuerte seine Unschuld, er habe keine Ahnung gehabt, dass er illegale Drogen transportiere. Er sei von einem Arbeitskollegen gefragt worden, ob er auf seiner Heimreise aus den Niederlanden, wo er als Gerüstbauer gejobbt hatte, Pferdenarkose nach Deutschland mitnehmen könnte.

Chat-Gespräche über Drogen und Fotos von Rauschgift auf dem Handy

Die 7. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Isabel Köhne glaubte dem Angeklagten sein „Märchen von der Pferde-Narkose“ nicht und verurteilte den Mann, der in der Slowakei verheiratet ist, wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln und Beihilfe zum Drogenhandel zu dreieinhalb Jahren Haft. Die Geschichte mit dem „angeblichen Tiermedikament“ sei eine „reine Schutzbehauptung“, die er selbst nicht geglaubt haben könne. Nicht zuletzt weil „das Ziel der Reise weder eine Apotheke, ein Pferdbetrieb oder Bauernhof“ gewesen sei, sondern eine Raststätte in Rheinland-Pfalz, wo er weitere Instruktionen erwartete, was er mit dem Gepäckstück in seinem Auto machen sollte.

„Er hat gewusst, dass er illegale Drogen in einem Koffer über die Grenze schmuggeln sollte, die für den Konsum von Menschen gedacht waren“, sagte Köhne.  „Auch wenn er vielleicht nicht genau wusste, welche es waren.“

Dass der 24-Jährige sich mit Drogen auskannte, erfuhren die Ermittler, nachdem sie sein Mobiltelefon ausgewertet hatten. Darin entdeckten sie Chat-Gespräche über Drogen, auch Fotos von verpacktem Rauschgift, zudem Aufforderungen, wie er sich im Falle einer Festnahme zu verhalten habe. Unglaubwürdig sei auch seine Einlassung, als er auf dem Rastplatz gestoppt worden war: Zunächst hatte er behauptet, der Koffer gehöre seinem Bruder, er wisse nicht , was drin sei. Später, als seine DNA am Zahlenschloss entdeckt worden war, justierte er nach: Nachdem ihm der Koffer von einem Fremden ins Auto gelegt worden sei, habe er Verdacht geschöpft und versucht, ihn zu öffnen. Das Zahlenschloss aber habe er nicht knacken können.

Hintermänner blieben ungeklärt

Keine Frage, so die Kammervorsitzende weiter, dass er ein Kurierfahrer war, der für kleines Geld – angeblich 200 Euro – die riskante Arbeit an der Schmuggel-Front angenommen habe. Aber wer seine Hintermänner sind, sei unaufgeklärt geblieben. Zwar hatte der 24-Jährige im Prozess den Namen eines Kölners genannt, der ihn beauftragt haben soll, aber, so Köhne, „der bloße Name, der nicht zu identifizieren ist, reicht nicht aus“. Schon gar nicht, um einen Kronzeugen-Bonus zu bekommen. Denn ohne Aufklärung würden ja keine weiteren Drogengeschäfte verhindert.

Der Haftbefehl wurde nicht aufgehoben, zu groß sei die Fluchtgefahr, hieß es zum Schluss.