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GeldwäscheSiegburger Amtsgericht bestraft den Kurier härter als den Betrüger

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Ein Bankkunde steckt eine Girokarte in einen Geldautomaten.

Wegen Beihilfe zur Geldwäsche stand ein Mann vor Gericht, der einen Betrüger zu diversen Geldautomaten kutschierte. (Symbolfoto)

Betrügerbanden gehen oft arbeitsteilig vor, um Geldflüsse und Tatbeiträge zu verschleiern. Jetzt stand ein 35-Jähriger vor Gericht wegen Geldwäsche. 

Der Nachname des Angeklagten ist der Justiz wohlbekannt. Der 35-Jährige stammt aus einer Familie, deren Steinreinigungsunternehmen, gelinde gesagt, nicht den besten Ruf genießt. Sein langes Vorstrafenregister - überwiegend Betrugstaten - bekommt nach dem Prozess vor dem Amtsgericht einen weiteren Eintrag. Verurteilt wurde er wegen Beihilfe zur Geldwäsche und Bedrohung.   

Laut Anklage holte er einen jungen Mann in einem Smart viermal ab, um ihn zu Geldautomaten in Siegburg zu bringen. Dort hob dieser insgesamt 4000 Euro von seinem Konto ab. Das Geld gehörte nicht ihm, sondern stammte aus Betrugstaten, der junge Mann hatte Anfang September 2022 sein Konto für die Geldwäsche zur Verfügung gestellt.

Angeklagter nannte die Hintermänner vor dem Siegburger Gericht nicht

Was danach mit den Scheinen passierte, ist unklar. Auch, wer die Hintermänner sind. Der Angeklagte, der für seine Chauffeurdienste nur 70 Euro erhalten haben will, nannte seine Auftraggeber auf Nachfrage nicht. Der Kontoinhaber hätte, falls ein Brief von der Polizei käme, hätte Bescheid sagen und ebenfalls dicht halten sollen. „Wenn du aussagst, kümmern sich andere um dich“, diese Botschaft hatte der Angeklagte klar formuliert.    

Vor Gericht wurde dem jungen, zwischenzeitlich verurteilten Kontoinhaber die Aussage erspart. Der Angeklagte gestand die ihm vorgeworfene Beihilfe und die Bedrohung ein. Das rechnete ihm Richter Hauke Rudat strafmildernd an. Ins Gewicht fielen allerdings seine vielen Vorstrafen aus den Jahren 2012 bis 2023 sowie die hohe Rückfallgeschwindigkeit, zuletzt stand er alle paar Monate vor Gericht, nicht nur in Siegburg, auch in Bonn, Hannover und Eisenach.  

Der 35-Jährige, der mit seiner Frau und den beiden Kindern vom Bürgergeld lebt und aktuell „wegen Diabetes und Depressionen“ arbeitsunfähig ist, ließ vor allem seine Anwälte sprechen. Obwohl die Justiz ihm einen Pflichtverteidiger stellte, hatte er noch einen weiteren Strafverteidiger beauftragt und mitgebracht. Nur in seinem letzten Wort quetschte er ein „Tut mir leid, ich will mich bessern“ heraus, das aber mit einem schiefen Grinsen.   

Er kassierte eine Geldstrafe von 1500 Euro (100 Tagessätze à 15 Euro), außerdem muss er die 4000 Euro aus den Betrügereien zahlen.  Die Summe lässt die Staatsanwaltschaft den Opfern zukommen. 

„Der Gehilfe erhält eine höhere Strafe als der Haupttäter“, resümierte Richter Rudat. Der Kontoinhaber war wegen Geldwäsche lediglich zu 40 Tagessätzen à 15 Euro (600 Euro) verurteilt worden. Grund für die Ungleichbehandlung sei der kriminelle Lebenslauf des 35-Jährigen.