Kooperation mit der CDUSiegburger Grüne klagen vor dem Amtsgericht

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Das Logo der Partei Bündnis 90/Die Grünen (Symbolbild)

Siegburg – Das Ergebnis der Siegburger Kommunalwahl steht frühestens am Abend des 13. September fest. Trotzdem hat das mögliche Resultat des Urnenganges bereits jetzt die Justiz beschäftigt. Grund sind Veröffentlichungen der Siegburger Bürger-Union (SBU). Die hatte behauptet, CDU und Grüne hätten bereits eine Koalition im Stadtrat verabredet.

„Nachdem CDU und Grüne schon vor der Kommunalwahl 2020 ihre künftige Zusammenarbeit verkündet haben, müssen die Siegburger Bürgerinnen und Bürger wissen: Wer in Siegburg Grün wählt, wählt CDU. Wer CDU wählt, wählt die Grünen“, hieß es in einer Zeitungsanzeige, in einem Online-Artikel und bei Facebook – eine Aussage, die für die Grünen nach eigenen Angaben im Wahlkampf hochgradig schädlich ist.

Unterlassungsklage vor Siegburger Amtsgericht

Die Partei wollte deshalb am Mittwoch mit einer Unterlassungsklage im Eilverfahren vor dem Siegburger Amtsgericht gegen die Behauptung der SBU vorgehen, weil sie ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sah. „Wir sind in den vergangenen Tagen von vielen Stammwählern, aber auch von Leuten, die grundsätzlich grün-affin sind, darauf angesprochen worden“, sagte Peer Groß, geschäftsführender Vorsitzender der Grünen, vor Gericht. Viele hätten angekündigt, die Grünen nicht wählen zu wollen, wenn es eine solche Koalitionsvereinbarung gäbe.

Groß und sein Vorstandskollege Hans-Werner Müller versicherten, dass es keinerlei Vereinbarung mit den Christdemokraten gebe. Bei der Äußerung der SBU handele es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung. Zwar habe die CDU seiner Partei wiederholt Avancen gemacht und für ein Bündnis geworben. „Tatsache ist aber, dass wir schon immer politischer Gegner der CDU waren, und wenn Sie mich nach meiner persönlichen Meinung fragen, wird das auch nach der Kommunalwahl so sein“, sagte Groß.

Verweis auf Abstimmungen

Ralph Wesse, Spitzenkandidat der SBU, versuchte, die Behauptungen seiner Partei mit dem Abstimmungsverhalten der Grünen bei der jüngsten Ratssitzung zu belegen. Bei 32 von 40 Tagesordnungspunkten hätten die Grünen mit der CDU gestimmt. Zudem handele es sich bei den Veröffentlichungen seiner Partei nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung. Dieser Auffassung wollte sich Amtsrichter Michael Krah nicht anschließen.

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Tatsächlich handele es sich um eine Tatsachenbehauptung. Diese verletze die Persönlichkeitsrechte der Siegburger Grünen allerdings nicht. Man müsse bei dieser Frage zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen wie etwa einer Partei unterscheiden.

Krah deutete an, der Unterlassungsantrag der Grünen habe kaum Chancen. Er riet beiden Seiten zu einem Vergleich, den sie nach kurzer Verhandlungsunterbrechung auch schlossen. Er sieht vor, dass die SBU alle Einträge mit den umstrittenen Äußerungen löscht und die Hälfte der Kosten trägt, die das Verfahren verursacht hat.

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