Corona-Soforthilfe erschlichenInhaber einer Troisdorfer Sicherheitsfirma verurteilt

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

  • Die schnellen und unbürokratischen finanziellen Corona-Hilfen weckten Begehrlichkeiten
  • Ein 59-Jähriger aus Troisdorf musste sich jetzt wegen Subventionsbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten
  • Seine Firma war allerdings schon vor Corona in finanzieller Schieflage

Siegburg – Die schnellen und unbürokratischen finanziellen Corona-Hilfen weckten Begehrlichkeiten auch bei Betrügern. Ein 59-Jähriger aus Troisdorf musste sich jetzt wegen Subventionsbetrugs vor dem Amtsgericht verantworten. Der Inhaber eines Sicherheitsunternehmens hatte Anfang April Corona-Soforthilfe beim Land Nordrhein-Westfalen beantragt.

Nur drei Wochen später floss der Zuschuss in Höhe von 9000 Euro. Das Geld habe er sich mit falschen Angaben erschlichen, lautete der Vorwurf vor Gericht.

Unternehmen war bereits vor Corona finanziell angeschlagen

Denn die Firma kränkelte schon weit vor Ausbruch der Pandemie, einen Insolvenzantrag wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge hatte eine Krankenkasse bereits im September 2019 gestellt. Die Soforthilfe war aber ausdrücklich nur für Unternehmen gedacht, die wegen Corona in Schwierigkeiten geraten waren.

Der Angeklagte habe nicht nur „ein Kreuzchen an der falschen Stelle gesetzt“, sagte Richter Hauke Rudat, sondern bewusst betrogen. Der Sohn seiner Lebensgefährtin, der ihm beim Ausfüllen der Formulare geholfen habe, habe hingegen keine Kenntnis gehabt von der Insolvenz, versicherte der 59-Jährige. Andernfalls hätte sich der junge Mann auch tief ins eigene Fleisch geschnitten, denn er studiert Jura und steht kurz vor dem Staatsexamen.

Geständnis wirkt sich strafmildernd aus

Strafschärfend wirkte sich eine Verurteilung wegen zweifachen Betrugs im August 2019 vor dem Amtsgericht aus. Damals wurde eine Geldstrafe von 1500 Euro verhängt (50 Tagessätze à 30 Euro). Strafmildernd wurde das Geständnis gewertet und die Tatsache, dass er das Geld zurückzahlte, als man ihm auf die Schliche gekommen war. Die Summe hatte er auf seinem Konto „geparkt“, so der Verteidiger, für Notfälle, „wenn er nichts mehr zu essen gehabt hätte“.

Derzeit lebe sein Mandant von 800 Euro im Monat, allein sein Mietanteil betrage 500 Euro. Seine Lebensgefährtin unterstütze ihn. Seine Firma gebe es noch, er musste Mitarbeiter entlassen. Im Januar und Februar habe es einige größere Aufträge gegeben, doch Corona habe einen „Einbruch“ bewirkt, schilderte der Angeklagte. Derzeit sei die Lage mau.

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„Sie haben die Allgemeinheit geschädigt und die Gutmütigkeit der Landesregierung ausgenutzt“, sagte der Richter. Das sei besonders verwerflich. Er verhängte eine Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze à 25 Euro), dazu kommen Verfahrenskosten und Anwaltshonorar.

Wenn er das Geld nicht zurückgezahlt hätte, wäre die Strafe mit mehr als 90 Tagessätzen deutlich höher ausgefallen, so Rudat. Das hätte einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bedeutet und sich geschäftlich ausgewirkt. Mit diesem Eintrag kann man nicht mehr Geschäftsführer einer GmbH sein.

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