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HausverbotMann beschädigt Eingang des Siegburger Amtsgerichts mit Dartpfeilen

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Zwei Löcher haben die Dartpfeile in der Eingangsscheibe des Amtsgerichts hinterlassen.

Zwei Löcher haben die Dartpfeile in der Eingangsscheibe des Amtsgerichts hinterlassen. Hier ist eines knapp unter dem Vordach erkennbar.

Immer wieder sucht ein Mann nächtens das Amtsgericht auf. Zuletzt beschädigte er die Glasscheibe am Eingang mit Dartpfeilen.

Zwei sichtbare Schäden hat die große Scheibe am Eingang des Amtsgerichts. Hat jemand auf die Justizbehörde geschossen oder sie mit Kieselsteinen beworfen? Die Videoüberwachung zeigt, was passiert ist: Ein Mann hängte eine Dartsscheibe auf, verfehlte aber einige Male mit den Pfeilen sein Ziel. Es war nicht der erste nächtliche Besuch. 

Dem Gericht sei der Mann schon seit langem bekannt, teilte Sprecherin Jennifer Nolden auf Anfrage mit. Auch in früheren Jahren habe es Vorfälle gegeben, seit Jahresanfang sei er fast täglich vor Ort gewesen.

Mit Betonpollern wurde die neue Drehtür des Siegburger Gerichts beschädigt

Er hantierte am Briefkasten, warf dort ein defektes Fahrradschloss ein, entwendete eine professionelle Rattenfalle, legte ein Mandala aus Erde, rollte Betonpoller vor die Tür. „Dabei kam – zusätzlich zu den Schäden an den Treppenstufen – die neu eingebaute Drehtür zu Schaden.“

Im Februar stellte der Amtsgerichtsdirektor erstmals Strafanzeige, Ende Mai erneut. Seitdem sei dieser Strafantrag mehrfach erweitert worden, die Ermittlungen führe die Staatsanwaltschaft Bonn.

Für den Mann laufe ein Betreuungsverfahren,  aufgrund seines Auftretens habe er sich einige Monate im Gebäude nur noch in Begleitung durch die Gerichtswachtmeister bewegen dürfen. Nach „mehreren lautstarken Vorkommnissen seinerseits bei Antragsaufnahmen auf der Rechtsantragstelle“, so die Sprecherin, sei ein Hausverbot ausgesprochen worden.

Auch bei der Polizei ist der Täter bekannt. Der Mann, so heißt es auf der Wache, sei „eigentlich ganz lieb“, aber „durch den Wind“. Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, dürfte er wieder ins Gericht hinein – als Angeklagter. Ob er für die Sachbeschädigung zur Rechenschaft gezogen und verurteilt werden kann, ist allerdings fraglich. Dafür müsste zunächst seine Schuldfähigkeit festgestellt werden.