Ein 16-Jähriger war am Samstag in Siegburg mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs. Die Kennzeichen waren als gestohlen gemeldet.
SiegburgMinderjähriger fährt betrunken und ohne Führerschein nicht-zugelassenes Auto
Am Samstag war in Siegburg ein Minderjähriger betrunken, ohne Führerschein und mit einem nicht zugelassenen Auto unterwegs. Kurz nach 00.30 Uhr meldeten Zeugen und Zeuginnen der Polizei ein verdächtiges Fahrzeug, das im Ortsteil Kaldauen in der Straße "Zur alten Fähre" stehen sollte.
Ermittlungen ergaben, dass die von den Zeugen und Zeuginnen genannten Kennzeichen des Pkw als gestohlen gemeldet waren und zu einem anderen Auto gehörten. Vor Ort trafen die Polizisten und Polizistinnen auf einen 16 Jahre alten Siegburger auf dem Fahrersitz und einen 20-Jährigen auf dem Beifahrersitz eines VW.
Siegburg: Betrunkener 16-Jähriger fuhr mit gestohlenem Kennzeichen
Beide machten einen alkoholisierten Eindruck und gaben an, nicht mit dem Fahrzeug gefahren zu sein. Wem das Auto gehören würde, wisse man auch nicht. Man habe darin lediglich gesessen, Bier getrunken und den Motor laufen lassen, damit es nicht zu kalt würde.
Vier unabhängige Zeugen und Zeuginnen schilderten den Beamten und Beamtinnen gegenüber jedoch, wie sie beobachtet hatten, dass der 16-Jährige das Fahrzeug - unter anderem mehrfach um einen nahegelegenen Kreisverkehr - gefahren war.
1,5 Promille: Minderjähriger muss Blutprobe abgeben
Mit dem mutmaßlichen Fahrer, der nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest durchgeführt, der einen Wert von rund 1,5 Promille ergab. Auch der Beifahrer pustete in das Testgerät. Das Ergebnis hier: gut 0,8 Promille.
Der junge Siegburger wurde mit zu einer nahegelegenen Polizeiwache genommen, wo ihm durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Die Beamten und Beamtinnen stellten die gestohlenen Kennzeichen sicher. Der außer Betrieb gesetzte VW wurde zunächst verschlossen vor Ort stehen gelassen.
Ein Bericht, der an das Straßenverkehrsamt geht, regt eine Prüfung an, ob der 16-Jährige die charakterliche Eignung zur zukünftigen Erlangung eines Führerscheins hat. Da der VW Beschädigungen aufwies, wird außerdem ermittelt, ob er zuvor möglicherweise in einen Verkehrsunfall verwickelt war.
Der junge Mann, der nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Obhut seiner Mutter übergeben wurde, muss sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Urkundenfälschung verantworten. (red)
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