Abo

Wagen verschwundenAutokäufer versäumt Anmeldung – Wagen in Siegburg irrtümlich beschlagnahmt

3 min
Gebrauchtwagen stehen bei einem Autohändler.

Beschlagnahmte Autos werden nach einer bestimmten Zeit vom Staat "verwertet". Wo sein Gebrauchtwagen steht, bei dem der Käufer lediglich die Ummeldung versäumte, ist unklar. (Symbolbild)

Drei Monate nur war er in Besitz eines Gebrauchtwagens, dann wurde dieser beschlagnahmt – irrtümlich. Der verwickelte Fall landete vor Gericht. 

Ein Streit um einen Gebrauchtwagenkauf endete vor dem Siegburger Amtsgericht. Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft Unterschlagung vorgeworfen hatte, wurde freigesprochen –und verließ dennoch nicht zufrieden den Gerichtssaal. Denn wo sein Auto geblieben ist, das die Polizei vor rund  eineinhalb Jahren irrtümlich beschlagnahmte, konnte ihm in der Hauptverhandlung niemand mitteilen.     

„Vielleicht ist es schon verwertet“, sagte der Staatsanwalt nach dem Urteilsspruch. Lediglich drei Monate lang war es im Besitz des Angeklagten. Der hatte es über Ebay-Kleinanzeigen für 1600 Euro erstanden. Allerdings nicht direkt von der Vorbesitzerin, sondern über einen Mittelsmann, einen Busfahrer.   

Schon beim Verkauf geschah die erste Panne, das Kfz war noch angemeldet

Der wiederum kannte die Frau auch nicht. Der Fall fing schon verwickelt  an. Denn die Besitzerin wollte den Verkauf nicht abwickeln, ebensowenig ihr Noch-Ehemann, mit dem sie in Trennung lebte. Der beauftragte seinen Freund, das Kfz übers Internet zu verkaufen, so schilderte es der Freund im Zeugenstand: „Beide hatten ja keine Ahnung davon.“ Er habe indes keine Zeit gehabt und einen seiner Kollegen, Busfahrer wie er, gebeten, die Transaktion in die Wege zu leiten. 

Schon beim Verkauf sei die erste Panne geschehen. Der Kollege, der deutschen Sprache kaum mächtig, gab das noch angemeldete Kfz samt Papiere in neue Hände. Vertrauend auf das Versprechen, dass der Wagen noch am selben Tag umgemeldet werde. „Aber es war am Freitagnachmittag, am Freitag macht das Straßenverkehrsamt doch schon um 12 Uhr zu“, sagte der Zeuge kopfschüttelnd.   

Staatsanwaltschaft ging von gestohlenem Wagen aus

Die Ummeldung erfolgte weder am folgenden Montag noch in den Wochen danach. „Weil das Auto Mängel hatte“, sagte der Angeklagte vor Gericht. So sei der Freund des Ex-Mannes der Vorbesitzerin zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet, schilderte dieser wortreich. Er habe sich in der Pflicht gefühlt.

Dann geschah die nächste Panne: Die Staatsanwaltschaft, die die Anzeige auf den Tisch bekam, ging davon aus, dass der Angeklagte den Wagen nicht erworben, sondern nach einer Probefahrt einfach nicht zurückgegeben hatte.      

Erst in der Hauptverhandlung wurde klar, dass die 1600 Euro wie vereinbart in bar übergeben worden waren, es sich also nicht um eine Unterschlagung oder einen Diebstahl handelte. Daher sei der Angeklagte freizusprechen, da waren sich Anklagebehörde, Strafverteidigerin und Richterin Leonie Merten einig. Die Kosten trage die Landeskasse.   

Angefallen sind auch Gebühren für das Abstellen des Autos bei  Gebrauchtwagenhändlern oder Abschleppunternehmen. Nach einer Zeit, wenn die Kosten nicht mehr im Verhältnis stehen zum Wert des Wagens, wird das Kfz verwertet, das heißt per öffentlicher Online-Auktion verkauft. Ob das geschah, müssen die Behördenvertreter nun herausfinden.     

Voraussichtlich wäre der Besitzer so oder so zu entschädigen, meinte seine Anwältin. Darum werde sie sich nun kümmern.