Ein Mitglied des Dürener Bündnis gegen Rechts war online auf das Video aufmerksam geworden und erstattete Anzeige.
Video auf FacebookStaatsschutz ermittelt wegen SA-Parole an AfD-Infostand in Siegburg

Der Staatsschutz ermittelt gegen AfD-Mitglieder in Rhein-Sieg. (Symbolbild)
Copyright: Uwe Weiser
Der Bonner Staatsschutz hat Ermittlungen gegen AfD-Mitglieder im Rhein-Sieg-Kreis aufgenommen. Grund ist eine Anzeige wegen des Verwendens einer verbotenen Parole.
Aufgefallen war der Vorfall durch ein Video, das in den sozialen Medien veröffentlicht wurde. In dem Video, das der Redaktion vorliegt, sind vier Männer an einem AfD-Infostand in Siegburg zu sehen, einer von ihnen ist Edgar Lenzen, Sprecher der AfD Rhein-Sieg.
Verbotene SA-Parole am AfD-Infostand in Siegburg
Alle vier Männer sprechen für das Video ins Mikrofon und erklären, was sie an diesem Tag in Siegburg machen, dass sie sich mit Passanten unterhalten und die Stimmung gut sei. Einer der Männer nutzt dabei die verbotene SA-Parole „Alles für Deutschland“. Die anderen Männer reagieren lachend darauf. Das Video selbst ist inzwischen nicht mehr auf der Seite des privaten Profils zu finden, auf dem es veröffentlicht wurde.
Bei der Polizei sei wegen des Videos eine Online-Anzeige eingegangen: „In dieser wird ein Posting mit einem Video auf einem Facebook-Account einer Privatperson zur Anzeige gebracht“, teilt die Polizei Bonn auf Anfrage der Redaktion mit. Demnach habe der Bonner Staatsschutz die Ermittlungen wegen des „Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ aufgenommen. „Die Ermittlungen zu den Inhalten des Postings, zu den Hintergründen und Beteiligten dauern an.“
Es ist klar, dass es ein politischer Kontext ist, in dem sich diese AfD-Mitglieder in dem Video äußern.
Für den Anzeigenerstatter, der selbst zum „Dürener Bündnis gegen Rechts“ gehört und im Netz auf das Video aufmerksam wurde, ist ganz deutlich, dass es hier um den Verdacht einer Straftat geht. „Es ist klar, dass es ein politischer Kontext ist, in dem sich diese AfD-Mitglieder in dem Video äußern und damit gilt der Verdacht“, sagt er im Gespräch mit der Redaktion. Er habe das vor Erstattung der Anzeige auch prüfen lassen.
Für ihn sei es erschreckend, dass solche Aussagen normalisiert würden. Aber genau das sei auch die Strategie: Gedankengut dieser Art salonfähig zu machen. Um das zu verhindern, habe er Anzeige erstattet. Die beteiligten Personen in dem Video, die die Parole selbst nicht geäußert hätten, hätten es nach seinem Eindruck zumindest gebilligt, dass ihr Kollege es getan hat, so der Anzeigenerstatter. Und auch die Billigung einer Straftat sei eine Straftat.
Auf Anfrage der Redaktion wollte Edgar Lenzen, Sprecher für die AfD Rhein-Sieg, zu dem Video nur mit juristischem Beistand Stellung nehmen. Bis zum Redaktionsschluss lag eine Stellungnahme nicht vor.
Weitere Aktion der AfD in Wolsdorf wurde abgesagt
Auch für Donnerstag, 20. August, hatte die AfD erneut eine Aktion in Siegburg-Wolsdorf geplant. Diese wurde jedoch wieder abgesagt.„ Wir vermuten, die aktuellen Ermittlungen des Bonner Staatsschutzes sind der Grund für die Absage der AfD“, teilt Kirsten Georg von der Initiative Siegburg zeigt Haltung mit. Die Initiative hatte zu einer Mahnwache für Demokratie und Vielfalt als Gegendemonstration gegen Hass und Ausgrenzung zeitgleich mit der AfD-Versammlung aufgerufen.
Wie Uwe Neuser von der Initiative mitteilt, solle jedoch am Donnerstag in Lohmar ein sogenannter AfD-Stammtisch stattfinden. Dabei soll seinen Informationen nach auch Tobias Ebenberger, Bundestagsabgeordneter der AfD und Co-Sprecher der AfD im Rhein-Sieg-Kreis, eine Rede halten. „Da planen wir auch eine Gegenveranstaltung“, so Neuser.
Die verbotene Parole
Die Parole „Alles für Deutschland“ ist der Leitspruch, der im Nationalsozialismus in der Sturmabteilung verwendet wurde, der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. Heute ist es nach deutschem Recht strafbar, diese Losung in der Öffentlichkeit zu verwenden, denn sie gilt als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.
Der rechtsextreme Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke beendete bei einem Wahlkampfauftritt 2021 seine Rede mit dem Schlusssatz „Alles für Deutschland“. Daraufhin wurde gegen ihn Anzeige erstattet. Das Landgericht Halle verurteilte Höcke zweimal dafür, einmal für die ursprüngliche Aussage, und ein zweites Mal für einen weiteren ähnlichen Vorfall noch während das erste Verfahren noch lief. Höcke legte Revision ein. Die Urteile wurden jedoch vom Bundesgerichtshof 2025 bestätigt.
