Ein Siegburger (23) hatte in kurzer Zeit fünf Straftaten begangen, gestand Raub und Diebstahl.
BewährungsstrafeUntersuchungshaft lässt Angeklagten aus Siegburg umdenken

Das Landgericht in Bonn.
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Als die Richterin die Sitzung geschlossen hatte, ging der Angeklagte auf seine Freundin zu, die allein im Zuschauerraum des Saals 0.15 des Bonner Landgerichts gesessen hatte, und umarmte sie: Der 23-Jährige konnte sein Glück nicht fassen, er war soeben zu einer zweijährigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden – und das, obwohl er innerhalb von acht Monaten fünf Straftaten begangen hat.
Da war er noch Heranwachsender, für den das Jugendstrafrecht gilt. Aber der Siegburger hatte sein Leben seitdem offenbar komplett geändert, aus dem früheren „Herumtreiber“ scheint ein ernster junger Mann mit festem Job geworden zu sein.
Angeklagter räumte Taten ein und entschuldigte sich bei Geschädigtem
Die meisten Anklage-Vorwürfe, begangen zwischen Mai 2023 und Januar 2024, hatte der Angeklagte im Prozess eingeräumt: Demnach wollte er am Abend des 23. Mai 2023 auf dem Europaplatz in Siegburg im Streit um eine Packung Zigarettenblättchen einem Zeugen ein Smartphone entreißen, was ihm nicht gelang. Fünf Tage später überfielen er und ein unbekannter Mittäter auf dem Strandfest in Mondorf einen Besucher mit einem Messer und raubten dessen Handy, Kopfhörer und eine Geldbörse mit 800 Euro.
Danach sollen sie das Opfer genötigt haben, ihnen zu folgen und in einer dunklen Ecke das Handy auf Werkseinstellungen zurückzusetzen. Die Staatsanwaltschaft wertete diese Tat als erpresserischen Menschenraub. Der Angeklagte räumte sie ein und entschuldigte sich im Prozess bei dem Geschädigten, dem er auf Vermittlung seines Anwalts Peter-René Gülpen 2000 Euro Schmerzensgeld zusagte, 1000 Euro zahlte er direkt, der Rest soll innerhalb eines Jahres in Raten zu je 100 Euro folgen.
Zwei Anklagepunkte wurden eingestellt
Beim nächsten Fall ging es wieder um ein Mobiltelefon: An Silvester 2023 hatte der Siegburger nach einer gemeinsamen Autofahrt gegen 1 Uhr morgens auf einem Parkplatz in Sankt Augustin plötzlich eine Schreckschusspistole auf einen Bekannten gerichtet und dessen iPhone verlangt. Kurz darauf rief der heute 23-Jährige einen Kumpel an, dem er die Beute für 350 Euro verkaufen wollte. Sie trafen sich an einem Geldautomaten, um die Zahlungsmodalitäten zu regeln, doch in dem Moment kam die Polizei: Sie war von dem Handybesitzer alarmiert worden. Auch diese Tat gab der Angeklagte zu.
Eingestellt wurden zwei weitere Anklagepunkte: einmal Fahren ohne Führerschein am 4. Januar 2024 in Siegburg - Verteidiger Gülpen konnte nachweisen, dass sein Mandant nicht am Steuer eines Opel Corsa gesessen hatte - und zweitens am 18. November 2023 der Diebstahl aus einem Mercedes GLC in Bonn. Der Wagen stand unverschlossen, aber mit Schlüssel auf der Mittelkonsole, in der Alexanderstraße unweit des Bonner Landgerichts, so dass der Siegburger und ein Kumpel, die zufällig vorbeikamen, spontan Platz nahmen und eine Spritztour unternahmen.
Untersuchungshaft brachte Wendung im Leben des Angeklagten
Der Angeklagte jedoch will bald ausgestiegen sein, der Kollege düste noch einige Zeit mit der Limousine durch die Gegend, ohne etwas zu beschädigen. Der Eigentümer zeigte später den Verlust einer Schweizer Armbanduhr sowie von Schmuck und eines Laptops im Gesamtwert von über 50.000 Euro an. Wer der Dieb war, lässt sich nicht mehr aufklären, zumal der PC sich bald wiedergefunden haben soll.
Vor zwei Jahren bereits war der 23-Jährige in einer anderen Sache zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden, die vorausgegangene Untersuchungshaft habe seinem Leben eine Wendung zum Guten gegeben, berichtete Anwalt Gülpen.
Das sah auch die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Stefanie Johann to Settel so; sie würdigte seine Geständnisse – „alles richtig gemacht!“ – und hoffte, „dass Sie auf diesem Weg bleiben“.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.
