WahlbeamterRat in Siegburg hält gegen Kommunalaufsicht an Erstem Beigeordneten fest

Ratssitzungen in Siegburg werden live gestreamt.
Copyright: Andreas Helfer
Siegburg – Die Siegburger Kommunalpolitik war sich einig bei der Kür des neuen Ersten Beigeordneten. Doch die Wahl des Juristen Mitte Juni fand nicht das Wohlwollen der Kommunalaufsicht in der Kreisverwaltung.
Wie berichtet wies sie Bürgermeister Stefan Rosemann an, die Besetzung der Stelle zu beanstanden. Der Zwist ist nun in die nächste Runde gegangen: Der Stadtrat wies diese Beanstandung zurück und hält an dem gewählten Ersten Beigeordneten fest.
Einstimmiger Beschluss
Astrid Thiel, Fraktionschefin der Grünen, stellte einen entsprechenden Antrag der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP, die anderen Fraktionen schlossen sich einstimmig an. Der Kreis hatte moniert, dem Kandidat fehle die geforderte Führungserfahrung, die in der Ausschreibung gefordert war.
Jürgen Becker, Fraktionsvorsitzender der CDU führte aus, warum die Beanstandung des Kreises seiner Ansicht nach falsch sei: Das Merkmal Erfahrung setze nicht notwendig Führungserfahrung aus, es komme darauf an, ob ein Bewerber „insgesamt aufgrund seiner Erfahrung das Amt in einer Kommune dieser Größe ausüben kann“. Es bleibe aber dabei, dass das Verfahren ein „Armutszeugnis“ und eine Blamage für die der Stadtverwaltung gewesen sei. Schon die erste Ausschreibung der Stelle sei „in die Hose gegangen“. Niemand, der der im entferntesten geeignet gewesen sei, habe sich darauf gemeldet.
Kreis hatte zuvor schon Zweifel
Frank Sauerzweig, Fraktionschef der SPD, nannte die Vorwürfe einen „Irrlauf“ Beckers. Es sei schändlich, damit ein parteipolitisches Spielchen zu treiben. Die CDU sei zuvor den ganzen Prozess mitgegangen. „Das hat keinen Stil.“ Michael Otter befand für die Fraktion der Linkspartei, er halte es „für richtig, eine juristische Klärung herbeizuführen“.
Jürgen Becker hakte nach und wollte wissen, ob es richtig sei, dass nach der Auffassung des Kreises alle fünf Bewerber nicht geeignet gewesen seien, und ob die Kommunalaufsicht schon zuvor Zweifel geäußert habe.Co-Dezernent Bernd Lehmann bestätigte, dass dies bei vier von fünf Bewerbern der Fall gewesen sei. Bei einem weiteren sei es um andere Kriterien gegangen. Auch nach dem die Stadt Unterlagen nachgefordert hatte, seien die Bewerber nicht anerkannt worden.
Anforderungsprofil verbindlich
In der Ausschreibung waren mindestens drei Jahre Erfahrung in der Leitung größerer Organisationseinheiten mit mindestens fünf Mitarbeitenden als Voraussetzung genannt worden. Ein solches „konstitutives Anforderungsprofil“ sei verbindlich, hatte Kreisdirektorin Svenja Udelhoven festgehalten, es dürfe im Verfahren nicht geändert werden.