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ProzessSiegburger stiehlt in Restaurants Trinkgelder und Wechselgeld

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Restaurants und ein Fitnessclub in Siegburg waren das Ziel eines nächtlichen Einbrechers. Der stand jetzt vor Gericht.

Weil er von seinem Minijob nicht leben konnte, besserte ein 32-Jähriger seine Einnahmen durch Restauranteinbrüche auf.

Von einem Minijob kann man kaum leben. Doch anstatt öffentliche Unterstützung zu beantragen, ging ein 32-Jähriger nachts auf Diebestour. In Restaurants und in einem Wellnesspark stahl der Siegburger Anfang des Jahres Trinkgelder und Wechselgeld. 

Beim brachialen Aufhebeln von Türen und Tresoren hinterließ er allerdings DNA, wodurch ihm die Ermittler schnell auf die Spur kamen. Denn der Mann, der im Security-Bereich und als Bühnentechniker arbeitete, ist einschlägig vorbestraft, stand zum Tatzeitpunkt unter laufender Bewährung. 

Siegburger brach Türen und Tresore auf

Seine Sucht habe ihn in die Kriminalität getrieben, sagte der Angeklagte vor dem Schöffengericht. Er räumte alle Taten ein. In der Nacht zum 5. Januar war er in das Fitnessstudio eingestiegen, hatte dort eine Armbanduhr mitgehen lassen sowie 1700 Euro Bargeld aus zwei Tresoren und einem Trinkgeldglas. 

Einen Monat später brach er in ein italienisches Restaurant in der City ein, entwendete aus einer Börse 40 Euro und 550 Euro aus der Kasse. Nur einen Tag später bediente er sich über Nacht in einem China-Restaurant, wurde mit insgesamt 668,20 Euro Beute gefasst. In der Tasche hatte er Einbruchswerkzeug und ein Klappmesser dabei. 

Seit dem 5. Februar sitzt er in Untersuchungshaft, wurde in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Obwohl das Schöffengericht ihn zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilte, muss er zunächst nicht wieder hinter Gitter. Es sei sinnvoller, wenn der einschlägig Vorbestrafte eine Therapie machte, die ja die Wurzel allen Übels sei, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. 

Die könne er besser in die Wege leiten, wenn er zunächst in Freiheit bleibe. Drei Monate lang hat er dafür Zeit, muss sich bis dahin zweimal in der Woche bei der Polizei melden. Den Schaden muss er wiedergutmachen, die gestohlenen 7538 Euro wird die Staatsanwaltschaft von ihm einziehen und an die Geschädigten auszahlen.

Voraussetzung: der Angeklagte hat monatlich mehr reguläre Einkünfte zur Verfügung als in der Vergangenheit. Von den 520 Euro gingen allein 350 Euro für die Miete drauf. Unterhalt für sein sechs Jahre altes Kind, das bei seiner Ex-Partnerin lebt, zahlte er nicht. Wie hoch der Sachschaden ist, kam nicht zur Sprache. Die neue Partnerin verfolgte den Prozess mit Freunden im Zuschauerbereich. Als dem 32-Jährigen die Fußfesseln abgenommen wurden, atmete sie sichtlich auf.