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5400 Euro StrafeTroisdorfer Stabsfeldwebel a.D. verbreitet Hetze über Netzwerk X

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Amtsgericht Siegburg

Ein pensionierter Berufssoldat stand wegen Hetze in sozialen Medien vor dem Amtsgericht Siegburg

Ein pensionierter Berufssoldat verteidigte vor dem Siegburger Amtsgericht seine Hetze im Internet. Er fühle sich verfolgt „wie bei der Stasi“.  

Ein Troisdorfer verbreitete über das Netzwerk X ein Foto Hitlers und mehrfach NS-Parolen. Der 79-Jährige stand wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Siegburger Amtsgericht. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Richterin versuchten, dem Stabsfeldwebel a.D. die Strafbarkeit seines Tuns zu erklären. Ohne Erfolg.    

Der Angeklagte habe das Internet genutzt, um Hetze zu verbreiten, sagte Richterin Julia Dibbert: „Das ist demokratie- und staatsfeindlich.“ Mit der Verfolgung solle der öffentliche Friede gewahrt und die Demokratie geschützt werden. 

Der Troisdorfer bildete bei der Bundeswehr Rekrutenjahrgänge aus

Der Senior, nach eigenen Angaben 40 Jahre lang Berufssoldat und unter anderem zuständig für die politische Bildung von Rekruten, stellte sich als Opfer dar. Er schlug einen Ordner auf und zeigte dem Gericht ein Bild: „Hier, diese Clans, die sind schlimmer als die Stasi.“ Gruppierungen wie Omas gegen Rechts und die Meldestelle Respekt, die würden ihn und andere ausspionieren und verfolgen.     

Über das Netzwerk X (früher Twitter) halte er lediglich Kontakt mit Kameraden, man tausche sich aus. Wie viele Follower er dort habe, wisse er nicht. Für ihn gelte doch wohl die Meinungsfreiheit, „Artikel 5 kennen Sie ja, ich bin ein freier Bürger und kann sagen, was ich mag“. Andere hingegen seien eine Gefahr für Deutschland, „die mit dem Messer Polizisten abstechen“.

Das sei Hasskriminalität - und nicht seine Weckrufe. Er stehe auf der richtigen Seite, meinte der verheiratete Vater einer Tochter, habe nach seiner Pensionierung im Jahr 1998 einige Jahre als ehrenamtlicher Richter gearbeitet.  Er deutete auf die Zuschauerränge, wo eine Schulklasse die Hauptverhandlung verfolgte. Es ginge ihm um Deutschland und die jungen Leute, „die bekommen doch später keine Arbeitsstellen und haben keine Zukunft“.  

Der Angeklagte zeige keinerlei Unrechtsbewusstsein, konstatierte Dibbert. NS-Parolen wie „Deutschland erwache“ und Bilder von Hakenkreuzen seien mit Recht strafbar, „das darf nicht Normalität werden“. 

Das Gericht verhängte gegen den bislang nicht Vorbestraften eine Geldstrafe von 5400 Euro (90 Tagessätze à 60 Euro). Die Höhe der Tagessätze richtet sich nach dem monatlichen Einkommen, das die Richterin schätzen musste. Auf die Frage, wie hoch seine Pension sei, hatte der Berufssoldat a.D. geantwortet: „Das sag' ich Ihnen nicht.“