Rhein-SiegFahrräder und E-Tretroller in Fußgängerbereichen: Viele eigene Wege der Städte

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In Troisdorf ist die Fußgängerzone auf der Kölner Straße für den Radverkehr 24/7 freigegeben. Das soll sich auch mit der Gleichstellung von E-Tretrollern ab März erst einmal nicht ändern.

In Troisdorf ist die Fußgängerzone auf der Kölner Straße für den Radverkehr 24/7 freigegeben. Das soll sich auch mit der Gleichstellung von E-Tretrollern ab März erst einmal nicht ändern.

Bei der Zulassung des Rad- und E-Tretroller-Verkehrs gehen Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin, Meckenheim und Königswinter je eigene Wege.

Mit der rechtlichen Gleichstellung von Fahrrädern und E-Tretrollern ab dem 1. März 2027 gehen die Städte im Rhein-Sieg-Kreis sehr unterschiedlich um. Das ergab eine Anfrage dieser Redaktion in fünf Rathäusern. Hintergrund sind Änderungen in Siegburg: Dort hat der zuständige Ratsausschuss der Kreisstadt beschlossen, die innerstädtische Fußgängerzone im Grundsatz nur noch von abends um 18.30 Uhr bis morgens um 11 Uhr freizugeben.

Die Antworten in Kürze: Troisdorf, das seine Fußgängerzone erst Anfang 2024 auch auf der bis dahin zeitlich reglementierten Kölner Straße uneingeschränkt für den Radverkehr freigegeben hat, will daran erst einmal nichts ändern; Sankt Augustin und Meckenheim haben die Frage noch nicht geprüft, denken bisher aber auch nicht an eine Einschränkung. Königswinter muss sich gar nicht mit zusätzlichem Schutz seiner Fußgängerzone in der Altstadt befassen, weil sie auch für den Radverkehr nicht freigegeben ist. Eine weitere Stadtverwaltung mit Fußgängerzone im Zentrum will ihre Antwort nachliefern.

Siegburg: Radfahrende müssen bald tagsüber Fußgängerzone meiden

In Siegburg hatte sich wie berichtet eine breite Mehrheit nach kontroverser Debatte dazu entschieden, die Fußgängerzone in der Hauptflanierzeit zwischen dem Ende des Lieferverkehrs um 11 Uhr vormittags und dem Ladenschluss vieler Geschäfte um 18.30 Uhr für Radfahrer und für E-Tretroller zu sperren.

Das Foto zeigt die aktuelle Rechtslage in der Fußgängerzone Siegburg. Räder dürfen rein, E-Tretroller nicht. Während Siegburg beschlossen hat, mit Blick auf das künftige Diskriminierungsverbot beide Verkehrsmittel ab März tagsüber (11.00-18.30) auszuschließen, gehen andere Kommunen andere Wege oder haben sich das noch nicht überlegt.

Das Foto zeigt die aktuelle Rechtslage in der Fußgängerzone Siegburg. Räder dürfen rein, E-Tretroller nicht. Während Siegburg beschlossen hat, mit Blick auf das künftige Diskriminierungsverbot beide Verkehrsmittel ab März tagsüber (11.00-18.30) auszuschließen, gehen andere Kommunen andere Wege oder haben sich das noch nicht überlegt.

Hintergrund: Die beiden Verkehrsarten werden nach dem Willen des Verordnungsgebers ab 1. März grundsätzlich gleichgestellt werden. Eine Stadt kann dann nicht eine der beiden Verkehrsarten einfach nach dem Geschmack der Stadtmütter und -väter aussperren.

Troisdorf: Radfahren bleibt zunächst in der Fußgängerzone erlaubt

Auch in Troisdorf, der einwohnerstärksten Stadt im Kreisgebiet, hat sich der zuständige Ausschuss für Mobilität mit dem Thema befasst. Die Stadtverwaltung machte dabei nach den Worten von Marc Eickelmann von der Pressestelle deutlich, dass „überall dort, wo das Zusatzzeichen ,Radverkehr frei‘ angebracht ist, künftig auch Elektrokleinstfahrzeuge fahren dürfen“. Das gelte im Übrigen nicht nur für Fußgängerzonen, sondern auch für Gehwege mit „Fußgänger frei“-Regelung.

In Troisdorf ist die Fußgängerzone auf der Kölner Straße für den Radverkehr  freigegeben.

In Troisdorf ist die Fußgängerzone auf der Kölner Straße für den Radverkehr  freigegeben.

Diese Gehwege werde die Troisdorfer Verwaltung nun noch vor März überprüfen. Eickelmann: „Ob hier einzelne Örtlichkeiten noch mit der Freigabe verträglich sind, wird im Rahmen dieser Prüfung festgestellt und gegebenenfalls geändert.“ Er machte allerdings auch klar: „Solange es seitens der Politik keine anderen Beschlüsse beziehungsweise Prüfaufträge gibt, wird die Verwaltung zunächst keine Änderungen an der Beschilderung vornehmen, sondern zunächst beobachten, wie sich der zukünftig erlaubte Verkehr mit E-Scootern entwickeln wird."

Sankt Augustin und Meckenheim planen bislang keine Änderung

In Sankt Augustin teilte Pressesprecher Benedikt Bungarten mit: „Eine Prüfung der Fußgängerbereiche ist noch nicht erfolgt.“ Daher könne auch noch nichts über etwaige Änderungspläne gesagt werden, aber: „Es ist grundsätzlich nicht geplant, Gehwege, die aktuell für Radfahrende freigegeben sind, hinsichtlich der künftig erlaubten Nutzung durch E-Tretroller einzuschränken.

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Sollte es hier jedoch zu verkehrsgefährdenden Situationen oder gar Unfällen kommen, behält sich die Verwaltung eine solche Einschränkung vor.“ Bei Bedarf werde sich der zuständige Ausschuss mit dem Thema beschäftigen.

Im Zentrum von Sankt Augustin sind größere Fußgängerwege, die zum Platz vor Einkaufszentrum und Rathaus führen, bislang auch für Radfahrer freigegeben. Was ab 1. März 2027 gelten soll, ist „noch nicht geprüft“.

Im Zentrum von Sankt Augustin sind größere Fußgängerwege, die zum Platz vor Einkaufszentrum und Rathaus führen, bislang auch für Radfahrer freigegeben. Was ab 1. März 2027 gelten soll, ist "noch nicht geprüft".

Ebenfalls aktuell keine Änderungspläne verfolgt die Stadt Meckenheim. Hier ist nach den Worten von Pauline Caminneci vom Büro Verwaltungsvorstand auch keine Überprüfung der bisher für den Radverkehr freigegeben Fußgängerbereiche vorgesehen. Sollte sich aber „aufgrund der weiteren rechtlichen oder tatsächlichen Entwicklung ein konkreter Handlungsbedarf ergeben“, werde dieser zu gegebener Zeit geprüft.

In Königswinter darf eh nicht in der Fußgängerzone geradelt werden

In Königswinter ist nach Worten von Jan Knes-Wiersma von der Öffentlichkeitsarbeit die Fußgängerzone in der Altstadt „derzeit nicht für den Radverkehr freigegeben. Die Neuregelung, nach der eine Freigabe für den Radverkehr künftig grundsätzlich auch für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gilt, führt daher für die Fußgängerzone in der Altstadt zu keiner Änderung.

Eine Anpassung der dortigen Beschilderung ist aus diesem Grund nicht erforderlich.“ Jedoch werde die Stadt noch die übrigen für Radfahrer freigegeben Verkehrsflächen (Gehwege) rechtzeitig vor dem 1. März überprüfen.