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Dauerkrank bei vollem GehaltStaatsanwaltschaft klagt Lehrerin aus Duisburg an

Über 16 Jahre meldete sich eine Studienrätin krank und bekam aber volle Bezüge. Nun wird sie wegen Betrugs angeklagt.

Eine Lehrerin aus Duisburg, die ihre Krankheit über viele Jahre vorgetäuscht haben soll, wird nun angeklagt (Symbolbild).

Eine Lehrerin aus Duisburg, die ihre Krankheit über viele Jahre vorgetäuscht haben soll, wird nun angeklagt (Symbolbild).

Im Fall einer Duisburger Lehrerin, die seit vielen Jahren krankgeschrieben ist und dennoch ununterbrochen ihr Gehalt bezog, hat das nächste Kapitel begonnen. Die Justiz erhebt nun Anklage gegen die Beamtin, wie mehrere Medien unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichten. Der Frau werden Betrug und Urkundenfälschung vorgeworfen.

Wie der WDR berichtet, soll das Ziel der Anklage sein, den zu Unrecht gezahlten Lohn zurückzufordern. Laut Radio Duisburg geht es um eine Summe von mehr als 248.000 Euro, die im Laufe der Jahre zusammengekommen sei. Die 62-Jährige soll regelmäßig neue Atteste eingereicht haben, obwohl sie eigentlich arbeitsfähig war. Sogar eine Haftstrafe könnte der Lehrerin drohen.

Das Gehalt der Beamtin dürfte zwischen 5000 und 6200 Euro brutto gelegen haben. Aufgrund von Verjährung beschränkten sich die Betrugsvorwürfe auf den Zeitraum von 2021 bis 2025.

Der Fall hatte bereits 2025 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die Studienrätin hatte sich zum damaligen Zeitpunkt seit 15 Jahren mit mutmaßlich falschen Attesten aufgrund psychischer Erkrankung krankschreiben lassen. Später kam heraus, dass sich die Frau nebenbei als Heilpraktikerin betätigt haben soll.

Wohnung der Duisburger Lehrerin wird aufgebrochen

Im März 2026 wurde die Wohnung der Frau in Duisburg durchsucht, wobei das Türschloss aufgebrochen werden musste. Die Lehrerin war trotz mehrfacher Versuche telefonisch nicht zu erreichen gewesen. Bei der Razzia wurden Beweismittel wie Akten, USB-Sticks sowie Laptops für die Finanzermittlung sichergestellt.

Im Juli 2026 wurde bekannt, dass sich die Lehrerin juristisch gegen die erzwungene Versetzung in den Ruhestand wehrt. Diese war nach einer amtsärztlichen Untersuchung durch die Bezirksregierung Düsseldorf angeordnet worden. Die Frau reichte Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf ein. Währenddessen bekam sie weiterhin ihre vollen Bezüge.

Lehrerin legte Berufskolleg Wesel wohl falsche Bescheinigungen vor

Bei der Anklage, die nun am 23. Oktober erhoben wurde, geht es um Betrug in elf besonders schweren Fällen sowie Urkundenfälschung in zwei Fällen. Die Lehrerin soll zwischen März 2021 und März 2025 insgesamt zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Berufskolleg Wesel eingereicht haben. Das berichtet Radio Duisburg. In Wesel war sie tätig, aber seit 2009 nicht mehr erschienen. Ihr Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, ging also weiterhin davon aus, dass die Frau krankheitsbedingt nicht arbeiten konnte. Ob die Frau anderen beruflichen Tätigkeiten nachging, konnte nicht nachgewiesen werden.

Der Vorwurf der Urkundenfälschung kommt hinzu, weil die Lehrerin laut Staatsanwaltschaft als aktive Tauchsportlerin zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen unter dem falschen Namen einer nicht existenten Ärztin selbst ausgestellt haben soll.

Bei der Bezirksregierung Düsseldorf war offenbar über Jahre nicht aufgefallen, dass die Frau langzeiterkrankt war und längst hätte amtsärztlich untersucht werden müssen. Nur durch einen Zufall war der Fall 2025 aufgeflogen, da eine neue Sachbearbeiterin in der Behörde darauf aufmerksam wurde. Sie ordnete eine medizinische Begutachtung an, wogegen die Lehrerin klagte, aber in zwei Instanzen unterlag. So kam der Fall an die Öffentlichkeit.

Dauerkranke Lehrerin: Fehler bei Bezirksregierung Düsseldorf

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster kritisierte aus diesem Anlass auch die Bezirksregierung mit deutlichen Worten: Bereits nach sechs Monaten gesundheitlich bedingter Auszeit sei der Dienstherr verpflichtet, die betroffenen „Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen“ ihre Dienstpflichten nicht mehr erfüllen können. Es wurde ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter eingeleitet.

Die Lehrerin habe sich zu den Vorwürfen bisher nicht geäußert, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Ob das Landgericht Duisburg die Anklage zulässt und ein Hauptverfahren eröffnet, steht noch aus. Sollte sich der Verdacht des erwerbsmäßigen Betrugs bestätigen, kann der Frau eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen, heißt es beim WDR. Es gilt die Unschuldsvermutung. (cme, mit dpa)