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Seit 16 Jahren krankgemeldetLehrerin will nicht in den Ruhestand und verklagt das Land NRW

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Ein Schüler zeigt im Klassenraum auf, um sich zu melden und blickt zur Lehrerin im Hintergrund. (Symbolfoto)

Ein Schüler zeigt im Klassenraum auf, um sich zu melden und blickt zur Lehrerin im Hintergrund. (Symbolfoto)

Die Lehrerin aus Duisburg kassiert weiterhin ihre vollen Bezüge – obwohl sie seit 2009 krankgeschrieben ist.

Der Fall, der bundesweit Schlagzeilen gemacht hat, geht in die nächste Runde: Eine seit 2009 krankgeschriebene Lehrerin aus Duisburg in Nordrhein-Westfalen wehrt sich juristisch gegen ihre erzwungene Versetzung in den Ruhestand. Die Beamtin hat Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht – und kassiert unterdessen weiterhin ihre vollen Bezüge. Der „Spiegel“ hatte zuerst berichtet.

16 Jahre ohne Unterricht – Lehrerin soll als Heilpraktikerin gearbeitet haben

Die Pädagogin, die an einem Berufskolleg in Wesel tätig war, hatte seit 2009 nicht mehr unterrichtet. Jahr um Jahr ließ sie sich krankschreiben, während das Land untätig blieb und keine amtsärztliche Untersuchung anordnete. Erst im vergangenen Jahr, nachdem der Fall öffentlich wurde, griff die Bezirksregierung Düsseldorf durch.

Nach einer amtsärztlichen Untersuchung ordnete die Behörde Ende Mai die Versetzung der Lehrerin in den Ruhestand an. Am 29. Juni reichte die Beamtin ihre Klage gegen diese Anordnung beim Verwaltungsgericht ein.

Was die Geschichte noch brisanter macht: Während die Lehrerin Krankschreibungen sammelte, soll sie parallel als Heilpraktikerin gearbeitet haben. Im März führten Ermittler eine Wohnungsdurchsuchung durch. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelt nun gegen die Pädagogin wegen Betrugs. Der Verdacht: Sie habe ihre Dienstunfähigkeit vorgetäuscht.

Dauerkranke Lehrerin: Verfahren könnte sich lange hinziehen

Die Affäre beschäftigte nicht nur die Justiz, sondern auch die Landespolitik. Gegen die Lehrerin und einen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Disziplinarverfahren eingeleitet – offenbar ein Versäumnis bei der Überwachung.

Das Verwaltungsgericht hat nun die Bezirksregierung aufgefordert, Stellung zu nehmen und ihre Akten vorzulegen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, bleibt offen. Bis dahin erhält die Beamtin nach Angaben des „Spiegel“ ihre vollen Bezüge – ein teurer Rechtsstreit für das Land Nordrhein-Westfalen. (jv)